Bistum Augsburg bekommt einen neuen Bischof

Verwaister Bischofsstuhl wird wieder besetzt

Der verwaiste Bischofsstuhl in Augsburg wird wieder besetzt. Am heutigen Mittwochmittag wird bekannt gegeben, wer dem aus Altersgründen zurückgetreten Bischof Zdarsa folgt.

Der verwaiste Bischofsstuhl im Bistum Augsburg / © Nicolas Schnall (Bistum Augsburg)
Der verwaiste Bischofsstuhl im Bistum Augsburg / © Nicolas Schnall ( Bistum Augsburg )

Das Bistum Augsburg bekommt einen neuen Bischof. Der Name des künftigen Oberhirten soll am heutigen Mittwochmittag in Augsburg und Rom bekanntgegeben werden, wie das Bistum mitteilte.

Weiter heißt es in der Mitteilung: "Alle Pfarrgemeinden im Bistum Augsburg sind eingeladen, dieses freudige Ereignis um 12.15 Uhr mit einem feierlichen 15-minütigen Glockengeläut überall in der Diözese zu verkünden." - Seit dem altersbedingten Rücktritt von Bischof Konrad Zdarsa am 4. Juli vergangenen Jahres ist der Augsburger Bischofsstuhl verwaist.

Wie in Bayern Bischöfe gewählt werden

Das bayerische Konkordat stammt von 1924. Die zentrale Aussage lautet sinngemäß: Der Papst hat freie Auswahl. Das heißt, im Unterschied zu den meisten anderen deutschen Bistümern wird ein neuer Bischof in Bayern nicht vom jeweiligen Domkapitel gewählt. 

Wie sehen die Vorarbeiten aus? Die sieben bayerischen Bistümer schicken regelmäßig Personalvorschläge nach Rom. Alle drei Jahre erstellen die Domkapitel und auch die Bischöfe dazu Listen mit beliebig vielen Kandidaten, die sie für geeignet halten. Das betroffene Domkapitel sammelt Namen, stimmt über jeden geheim ab und übermittelt die Ergebnisse an den Apostolischen Nuntius in Berlin.

Empfehlungen von Laien und deren Vertretungen 

Mancher bemängelt, das Kirchenvolk werde zu wenig beteiligt. Indes steht es allen Vorschlagsberechtigten frei, auch Empfehlungen von Laien und deren Vertretungen zu berücksichtigen. Die Nuntiatur und die Bischofskongregation im Vatikan bereiten die Entscheidung vor.

Dazu werden Vertrauenspersonen in den Bistümern diskret und detailliert zu einzelnen Kandidaten befragt.

Eine gewisse Diskussion unter Kirchenrechtlern dreht sich um die Frage, inwiefern der Papst an die Vorschläge gebunden ist. Die Debatte ist jedoch eher akademischer Natur. Denn in Bayern hat wohl niemand einen Überblick über alle Listen. Fehlt aus römischer Sicht der Wunschkandidat, so wurde zumindest in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass er noch nachgereicht wurde.

Mythen um Mitwirken der Staatsregierung

Mythen ranken sich um einen Passus des Konkordats, in dem es um die Mitwirkung der Bayerischen Staatsregierung geht. Diese kann nämlich ein Veto einlegen, allerdings nur bei politischen Vorbehalten gegen den Auserkorenen. In der Regel ist ihr Placet eine Formsache. Ob die Staatskanzlei von ihrem Einspruchsrecht tatsächlich schon einmal Gebrauch gemacht hat, darüber darf spekuliert werden.

Hat die Regierung zugestimmt, wird der neue Bischof in der Regel nach wenigen Tagen zeitgleich mittags um zwölf Uhr in Rom und an seinem künftigen Bischofssitz bekanntgegeben. Zuletzt war auf die Diskretion aller Beteiligten Verlass, in früheren Zeiten wurde die Personalie oft durch Medienberichte vorab publik.

Bischofswechsel können sich in Bayern hinziehen - sie müssen es aber nicht: In Passau dauerte die Sedisvakanz vom Herbst 2012 bis ins Frühjahr 2014. Es kann aber auch ganz schnell gehen. Das zeigte sich beim Transfer des Görlitzer Bischofs Konrad Zdarsa ins Bistum Augsburg vor neun Jahren. Zwischen dem Amtsverzicht von Bischof Walter Mixa und der Bekanntgabe seines Nachfolgers lagen nur zwei Monate. Auch bei der jüngsten Ernennung von Bischof Franz Jung vor einem guten Jahr in Würzburg reichten fünf Monate.

Bistumsverwaltung im Ausnahmezustand

Ist der Auserwählte schon Bischof, beschleunigt das die Prozedur. Strapaziert wird die Geduld aller Beteiligten durch Absagen, etwa wegen einer Krankheit, was auch schon vorkam. Ins Amt gelangt der neue Bischof erst mit seiner Weihe, falls er sie noch nicht empfangen hat. Sonst genügt die Verlesung des päpstlichen Ernennungsschreibens.

Beide Akte erfolgen im Rahmen eines festlichen Gottesdienstes in der Kathedralkirche des Bischofs. Bereits geweihte Bischöfe müssen spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe ihrer Ernennung installiert sein, die anderen in vier Monaten. Während der Sedisvakanz befindet sich die Bistumsverwaltung im Ausnahmezustand. Die kommissarisch Verantwortlichen dürfen keine Entscheidungen treffen, die den künftigen Bischof in irgendeiner Weise binden.

 

Screenshot: Zdarsa / © nn (DR)
Screenshot: Zdarsa / © nn ( DR )
Quelle:
KNA