Kirche und Staat in Deutschland

Grundgesetz Deutschland / © nitpicker (shutterstock)

Die meisten katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen beziehen Finanzleistungen des Staates, die historische Wurzeln haben. Sie haben nichts mit der Kirchensteuer zu tun. Für die beiden großen Kirchen zusammen machen die "Staatsleistungen" derzeit etwa 520 Millionen Euro pro Jahr aus. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 bestimmte in Artikel 138, eine Ablösung herbeizuführen. Das Grundgesetz übernahm in Artikel 140 diese Verpflichtung. Voraussetzung dafür wären Vereinbarungen mit den Kirchen auf Bundes- und auf Landesebene sowie entsprechende Gesetze.

Derzeit gibt es in mehreren Bundesländern und auch auf kirchlicher Seite Diskussionen darüber. Davon zu unterscheiden sind freiwillige Leistungen des Staates. Hierzu zählen Zuschüsse im Alten-, Sozial- und Jugendbereich, die auch andere Träger erhalten. Darüber hinaus gibt es staatliche Leistungen zur Finanzierung der Militärseelsorge, der theologischen Fakultäten sowie des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. (KNA/domradio.de)