Kinderehen

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Kinderehen sind in vielen Ländern Afrikas und Zentralasiens verbreitet. Menschenrechtler sorgen sich um die sehr jungen Mädchen, die häufig mit viel älteren Männern vermählt werden. Oft sind die Mädchen noch keine 14 Jahre alt und können die Folgen einer Eheschließung nicht abschätzen. Auch gibt es Zweifel, ob sie sich überhaupt selbstständig und frei entscheiden konnten oder zur Heirat gezwungen wurden. 

Auch unter Flüchtlingen und Migranten in Deutschland gibt es Kinderehen. Allein in Bayern haben die Behörden bis Ende April 550 verheiratete Asylsuchende unter 18 Jahren registriert. davon waren 161 Eheleute sogar unter 16 Jahre alt. Die Schätzungen reichen bis zu 1.000 solcher Fälle in Deutschland. Das Gesetz schreibt in Deutschland ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren vor, in Ausnahmen 16 Jahre. Schwierig ist der Umgang mit im Ausland geschlossenen Kinderehen.

In Kinderehen können die Mädchen ihre Rechte oft nur schwer durchsetzen. Es kann sein, dass ihre deutlich älteren Ehemänner sie zu harter Arbeit zwingen und am Schulbesuch hindern. Häufig leiden minderjährig verheiratete Mädchen unter häuslicher und sexueller Gewalt. (epd, Stand: 31.08.16)