Familiennachzug

Der Familiennachzug für Flüchtlinge bleibt Streitthema / © Sebastian Gollnow (dpa)
Der Familiennachzug für Flüchtlinge bleibt Streitthema / © Sebastian Gollnow ( dpa )

Nicht alle Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, erhalten denselben Schutz. Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes erhält nur, wer nachweisen kann, dass er in seiner Heimat politisch verfolgt wird, ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslands oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu haben. Wird dies anerkannt, kann der Betroffene enge Angehörige nachholen.

Als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gilt, wer sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren außerhalb seines Herkunftslands befindet und dessen Schutz nicht in Anspruch nehmen kann oder aufgrund der begründeten Furcht nicht in Anspruch nehmen will. Auch diese Flüchtlinge haben das Recht, ihre Kernfamilie - Ehepartner, minderjährige Kinder beziehungsweise bei minderjährigen Schutzberechtigten die Eltern - ohne weitere Vorbedingungen nach Deutschland nachzuholen.

Bei Lebensgefahr greift subsidiärer Schutz

Den schwächeren, sogenannten subsidiären Schutz erhalten diejenigen, denen zwar weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt wird, denen bei einer Abschiebung aber eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht, wie etwa bei einem Bürgerkrieg. Die Betroffenen erhalten eine zunächst auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis und beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Mit der Reform des Asylrechts wurde Mitte 2015 auch subsidiär Geschützten der Familiennachzug gewährt. Union und SPD gingen damals auf eine entsprechende Forderung der Grünen ein, um im Gegenzug die Zustimmung zur Anerkennung der Westbalkanstaaten als sichere Drittstaaten zu erhalten.

Als dann die Zahl an Flüchtlingen aus dem Mittleren Osten über die Balkanroute drastisch anstieg, setzte die  Bundesregierung den Familiennachzug am 17. März 2016 mit Zustimmung der SPD für zwei Jahre aus. Wie viele Menschen im Falle einer vollen Wiederzulassung des Familiennachzugs tatsächlich kommen würden, ist offen. Jüngste Schätzungen gehen von 50.000 bis 120.000 Personen aus. (KNA, epd/ Stand 2.3.18)