Dieser übernimmt die kommissarische Leitung der Diözese bis zur Ernennung eines neuen Bischofs durch den Heiligen Stuhl.
Gemäß dem Kirchenrecht obliegt den aktiven Mitgliedern des Domkapitels, das in Eichstätt zugleich das Konsultorenkollegium bildet, die Aufgabe, innerhalb von acht Tagen nach Beginn der Sedisvakanz – in diesem Fall ab dem 8. Juni – einen Diözesanadministrator zu wählen. Er führt die Diözese mit nahezu denselben Rechten und Pflichten wie ein amtierender Diözesanbischof – mit Ausnahme grundlegender struktureller oder pastoraler Veränderungen, die dem sogenannten Veränderungsverbot unterliegen.

Ein zentraler Schritt nach der Wahl des Diözesanadministrators ist auch die Bestimmung eines ständigen Vertreters durch diesen. Der ständige Vertreter übernimmt die Leitung des Bischöflichen Ordinariates und erfüllt damit de facto die Rolle eines Generalvikars während der Zeit der Vakanz. Das Amt des bisherigen Generalvikars hat automatisch mit dem Rücktritt des Bischofs geendet, wie es das Kirchenrecht vorsieht.
Bis zur Wahl liegt die kollegiale Leitung der Diözese bei den aktiven Mitgliedern des Domkapitels. Diese Phase wird mit der Amtsübernahme des Diözesanadministrators beendet sein.
Ausblick: Ernennung eines neuen Bischofs
Parallel zur Leitung der Diözese in der Vakanzphase bereitet das Domkapitel eine Vorschlagsliste mit Kandidaten für das Amt des künftigen Bischofs vor. Diese Liste wird dem Vatikan übermittelt. Außerdem legen die anderen bayerischen Domkapitel, sowie die bayerischen Bischöfe ebenfalls Vorschlagslisten vor.

Die endgültige Entscheidung über die Ernennung liegt beim Papst, der jedoch nicht an die Vorschlagslisten gebunden ist. Ein konkreter Zeitpunkt für die Ernennung steht noch nicht fest.