Vorerst kein Hauptverfahren gegen Priester aus Bistum Aachen

Richterin wartet psychologisches Gutachten ab

Bevor das Verfahren gegen den wegen sexuellen Missbrauchs beschuldigten Pfarrer der katholischen Pfarrei Inden beginnt, will das Amtsgericht Jülich ein psychologisches Gutachten abwarten,

Schatten eines Kreuzes / © Harald Oppitz (KNA)
Schatten eines Kreuzes / © Harald Oppitz ( KNA )

das voraussichtlich erst im August erstellt sein wird.

Das Amtsgericht Jülich wird erst in einigen Monaten über die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen einen des Missbrauchs angeklagten Geistlichen des Bistums Aachen entscheiden. Die zuständige Richterin wolle zunächst ein psychologisches Gutachten bezüglich der Aussage des möglichen Geschädigten einholen, teilte Amtsgerichtsdirektor Norbert Hillmann am heutigen Montag mit. Mit der Vorlage des Gutachtens sei aller Voraussicht nach im August zu rechnen.

Anklage im Oktober 2019 erhoben

Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte gegen den ehemaligen Pfarrer der katholischen Pfarrei in Inden im vergangenen Oktober wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch Anklage erhoben. Danach soll sich der aus Mönchengladbach stammende Geistliche 2003 an einem Kind und zugleich Schutzbefohlenen vergangen haben.

Von priesterlichen Ämtern freigestellt

Das Bistum Aachen hat den Priester bis auf Weiteres von seinen priesterlichen Ämtern freigestellt. Vor der Anklage gab es laut Diözese keine Hinweise auf sexualisierte Gewalt. Mit dem Geistlichen sei in den zurückliegenden Jahren aber mehrfach wegen eines "grenzwertigen Nähe-Distanz-Verhalten" gesprochen worden. Auch seien ihm Verhaltensauflagen gemacht worden.

 

Quelle:
KNA
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