Flächenbegrenzung für Gottesdienste sorgt für Ärger

"Verrechnet" man sich in Schleswig-Holstein?

Die Vorschrift einer Mindestfläche von 15 Quadratmetern pro Gottesdienstteilnehmer in Schleswig-Holstein stößt auf Kritik von Kirchen und Politik. Die Umsetzung dieser Regel sei für kleine Diaspora-Gemeinden unmöglich, heißt es.

Mann betet mit einem Rosenkranz in der Hand / © Fabian Strauch (dpa)
Mann betet mit einem Rosenkranz in der Hand / © Fabian Strauch ( dpa )

Das sagte die Leiterin des Katholischen Büros Schleswig-Holstein, Beate Bäumer, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Montag in Kiel.

Manche Kirchen in Nordfriesland kämen damit auf eine maximale Teilnehmerzahl von unter 15 Personen für ihre Gottesdienste, von denen noch die kirchlichen Mitarbeiter wie Priester, Küster und Organist abgezogen werden müssten. Das komme faktisch einem Verbot gleich.

Kirche von Regelung überrascht

In Schleswig-Holstein sind nach einem mehrwöchigen Verbot ab diesem Montag öffentliche Gottesdienste unter Einhaltung der Flächenbegrenzung sowie der Abstands- und Hygieneregeln wieder erlaubt. Eine derartige Flächenvorgabe sei nicht Thema in den vorangegangen Unterredungen mit der Landesregierung gewesen, so Bäumer weiter. Die Kirche sei von der Regelung überrascht worden und werde nun erneut das Gespräch suchen.

Schleswigs evangelischer Bischof Gothart Magaard hofft auf eine schnelle Klärung. "Selbstverständlich wollen wir für einen Mindestabstand zwischen Gottesdienstbesuchern sorgen", sagte er dem "Flensburger Tageblatt" (Montag). Die 15-Quadratmeter-Regel führe aber dazu, dass "in vielen kleineren Kirchen ein Gottesdienst nur sehr eingeschränkt möglich sein wird - wenn überhaupt."

Nachbesserungen forderten auch die Regierungsfraktionen. Der CDU-Kirchenpolitiker Tobias von der Heide schlug vor, die vorgeschriebene Mindestfläche auf zehn Quadratmeter pro Person zu reduzieren oder individuelle Lösungen zu finden. Der religionspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jan Marcus Rossa, plädierte dafür, statt einer Flächenbegrenzung schlicht die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern anzuwenden. Beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes könnten die Abstände möglicherweise sogar verringert werden.

Erzbistum Hamburg bereitet Handlungsempfehlung vor

Das katholische Erzbistum Hamburg und die evangelische Nordkirche hatten angekündigt, ab nächsten Sonntag wieder Gottesdienste in ihren Gemeinden zuzulassen. Das Erzbistum will dazu in dieser Woche Handlungsempfehlungen für seine Gemeinden veröffentlichen. Die Nordkirche hatte dies bereits am Freitag getan und darin einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Teilnehmern vorgeschrieben. Danach könnten sich auf einer Fläche von 100 Quadratmetern über 20 Teilnehmer versammeln. Bei 15 Quadratmetern pro Teilnehmer wären es 6.

Schleswig-Holstein schreibt als einziges Bundesland eine Mindestfläche von 15 Quadratmetern pro Gottesdienstbesucher vor. In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind zehn Quadratmeter je Teilnehmer anzusetzen. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen verordnen einen garantierten Mindestabstand zwischen den Besuchern von 1,5 Metern


Quelle:
KNA