Geplant sei, dafür einen Sondergerichtshof mit externen Kirchenrechtlern zu besetzen. Der Priester weise die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.
Mit dem Fall des im Dekanat Ingolstadt tätigen Geistlichen hatte sich bereits die Staatsanwaltschaft befasst, ihre Ermittlungen aber eingestellt. Daraufhin wurde die kirchenrechtliche Voruntersuchung wieder aufgenommen. Im Oktober 2024 habe sich die zuständige Glaubensbehörde im Vatikan der Empfehlung des Bistums angeschlossen, einen kirchlichen Strafprozess zu führen.
Es gilt die Unschuldsvermutung
Der betroffene Priester war den Angaben zufolge nach dem Bekanntwerden von Vorwürfen umgehend vom Dienst suspendiert worden.
Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte für ihn die Unschuldsvermutung, betonte das Bistum.