Die möglichen Taten sollen im Heimatland des Priesters geschehen sein. In der Mitteilung ist von einem "anonymen Hinweis mit tatsächlichen Anhaltspunkten" die Rede, den das Bistum Ende Mai erhalten habe. Hinzu seien weitere Erkenntnisse aufgrund von Recherchen gekommen.
Das Bistum leitete nach eigenen Angaben umgehend alle ihm vorliegenden Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiter. Sie stehe in engem Austausch mit den Ermittlungsbehörden. Weiter heißt es in der Mitteilung, im Normalfall würde das Bistum in einem solchen Fall eine kirchenrechtliche Voruntersuchung einleiten und Maßnahmen wie eine Freistellung des Priesters, ein Verbot öffentlicher Messfeiern sowie eine Reduzierung der Bezüge verhängen.
Da sich die Vorwürfe aber auf mögliche Taten außerhalb Deutschlands bezögen und der Beschuldigte nicht dem direkten Zuständigkeitsbereich des Bistums Eichstätt unterstehe, sei dies nicht möglich.
Vatikan unterrichtet
Die Verantwortung für weitere kirchenrechtliche Schritte liege beim Heimatbistum des Priesters, hieß es. Es sei über die Vorwürfe sowie die Beendigung der Zusammenarbeit informiert worden. Auch habe Eichstätt zur Unterstützung des betreffenden Bistums die Behörde für die Glaubenslehre im Vatikan über den Fall und das Vorgehen unterrichtet. Ziel seien größtmögliche Transparenz und eine sorgfältige Aufklärung der Anschuldigungen.
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Gremien des betroffenen Pfarrverbandes wurden informiert, wie es hieß. Für den Geistlichen gelte die Unschuldsvermutung. Das Bistum bietet möglichen Betroffenen an, sich bei externen Ansprechpersonen oder dem Betroffenenbeirat zu melden.