Vatikan entlässt Kölner Missbrauchstäter aus Klerikerstand

Kirchenrechtliche Höchststrafe

Einer der aufsehenerregendsten Missbrauchsfälle im Erzbistum Köln hat einen kirchenrechtlichen Abschluss gefunden. Der wegen mehrfachen Missbrauchs zu 12 Jahren Haft verurteilte Priester U. ist aus dem Klerikerstand entlassen worden.

Der angeklagte Priester U. bei der Sicherheitskontrolle im Kölner Landgericht / © Julia Steinbrecht (KNA)
Der angeklagte Priester U. bei der Sicherheitskontrolle im Kölner Landgericht / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Auf Ersuchen von Kardinal Rainer Maria Woelki verhängte Papst Franziskus diese kirchenrechtliche Höchststrafe, wie das Erzbistum mitteilte. Ein so bestrafter Priester darf weder klerikale Kleidung tragen noch Gottesdienste leiten, seelsorgerisch tätig sein oder die Sakramente spenden.

Der früher in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich tätige Seelsorger U. war im Februar 2022 vom Landgericht Köln für schuldig befunden worden, insgesamt 72-mal minderjährige Mädchen missbraucht zu haben - davon in 23 Fällen schwer. Außerdem habe er 15-mal eine Jugendliche missbraucht sowie mehrere sexuelle Übergriffe begangen.

Auch Hamburger Erzbischof Heße sagte als Zeuge aus

In dem drei Monate dauernden Verfahren hatten auch prominente Kirchenvertreter wie der heutige Hamburger Erzbischof und frühere Personalchef des Erzbistums Köln, Stefan Heße, sowie der ehemalige oberste Kölner Kirchenrichter Günter Assenmacher als Zeugen ausgesagt. Beide hatten in den Jahren 2010 und 2011 mit U. zu tun, als eine erste Anzeige wegen Missbrauchs gegen den Geistlichen vorlag. Das Erzbistum Köln hatte den Priester zunächst beurlaubt.

Stefan Heße, Erzbischof von Hamburg, bei der Sicherheitskontrolle auf dem Weg zum Missbrauchsprozess im Kölner Landgericht am 18. Januar 2022 in Köln / © Julia Steinbrecht (KNA)
Stefan Heße, Erzbischof von Hamburg, bei der Sicherheitskontrolle auf dem Weg zum Missbrauchsprozess im Kölner Landgericht am 18. Januar 2022 in Köln / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Nachdem die Anzeige jedoch zurückgezogen worden war, durfte er wieder als Krankenhauspfarrer arbeiten. Die Kirchenverantwortlichen ergriffen keine weiteren Maßnahmen und meldeten die Vorwürfe auch nicht an den Vatikan.

Kardinal Woelki begrüßt Entscheidung aus Rom

2018 rollte die mittlerweile gegründete Interventionsstelle der Erzdiözese den Fall erneut auf. Seit 2019 war U. die Ausübung der priesterlichen Dienste untersagt. Weil seine unmittelbaren Vorgesetzten in den Gemeinden nichts von seiner Vorgeschichte wussten, hatte U. bis kurz vor diesem Verbot in seiner Funktion als Seelsorger Kontakt mit Kindern und Jugendlichen.

Kardinal Woelki begrüßte die Entscheidung aus Rom: "Die Entlassung von U. aus dem Klerikerstand ist mehr als angemessen, auch wenn ich weiß, dass das Leid der Betroffenen damit nicht wieder gut gemacht werden kann. Ich stehe für einen konsequenten Weg der Prävention und Aufklärung."

Quelle:
KNA