NRW-Kirchenvertreter zu neuen Corona-Beschlüssen

"Unsere Gottesdienste sind infektionssicher"

Medizinische Masken müssen nun auch in Gottesdiensten durchgehend getragen werden, so haben es Bund und Länder beschlossen. Der Leiter des Katholischen Büros NRW sieht darin kein Problem und verurteilt unverantwortliches Verhalten.

Bücher in Kirchenbänken / © Daniel Schweinert (shutterstock)
Bücher in Kirchenbänken / © Daniel Schweinert ( shutterstock )

DOMRADIO.DE: Medizinische Masken sind in Gottesdiensten sowie bei anderen religiösen Zusammenkünften zu tragen, heißt es nun von Bund und Ländern. Was genau ist mit "religiöse Zusammenkünfte" gemeint?

Dr. Antonius Hamers (Leiter des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen): Das sind natürlich in erster Linie unsere Gottesdienste, großartig andere Versammlungen gibt es im Moment nicht. Eine andere Versammlung könnte natürlich zum Beispiel eine Katechese, eine Kinderkatechese oder ein Bibelgespräch sein. Aber all das fällt im Moment praktisch alles aus, sodass diese religiösen Versammlungen für uns zumindest im Moment ausschließlich Gottesdienste sind.

DOMRADIO.DE: Wer ist denn dann dafür verantwortlich, dass in Gottesdiensten alle medizinische Masken tragen? Muss der Pfarrer an der Kirchenpforte kontrollieren?

Hamers: Zunächst einmal ist der jeweilige Gottesdienstbesucher dafür zuständig. Er ist der jeweilige Adressat. Aber selbstverständlich werden auch wir darauf achten und nochmal darauf hinweisen, dass diese so genannten medizinischen Masken zu tragen sind.

DOMRADIO.DE: Drohen denn bei Verstößen Bußgelder?

Hamers: Davon ist auszugehen, dass das Ganze als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, sodass derjenige, der dagegen verstößt, genauso wie jemand, der in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Geschäften dagegen verstößt, auch mit einem Ordnungsgeld belegt wird.

DOMRADIO.DE: Medizinische Masken von der ersten bis zur letzten Minute im Gottesdienst. Wie finden Sie das? 

Hamers: Für uns ist ganz wichtig, dass wir deutlich machen können, dass wir weiter mit einer großen Verantwortlichkeit Gottesdienste feiern, dass unsere Gottesdienste wirklich infektionssicher sind und dass die Menschen, die zu uns kommen, wie bislang auch, mit großer Eigenverantwortung erstens darüber entscheiden, ob sie kommen und zweitens eben auch mit großer Eigenverantwortung darauf achten, dass der Gottesdienst für sie und für die anderen, die da sind, eine sichere Veranstaltung ist.

Insofern finde ich das jetzt plausibel, wenn in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln medizinische Masken getragen werden, dass dann eben für uns in den Gottesdiensten diese gleiche Pflicht gilt. Ich halte das für gut und richtig.

DOMRADIO.DE: Eine weitere Regel besagt, dass Gottesdienste spätestens zwei Werktage zuvor beim Ordnungsamt angezeigt werden müssen. Ist das jetzt ein Problem?

Hamers: Diese Regel ist nicht zuletzt auch aufgrund der Intervention von Nordrhein-Westfalen etwas geändert worden. Es war vorgesehen, dass es für alle gilt.

Jetzt steht ausdrücklich in dem Beschluss, dass dies für Religionsgemeinschaften, die bereits Regelungen mit der Staatskanzlei getroffen haben, nicht gilt. Und darunter fallen wir als Katholische Kirche. Wir haben ja bereits im April des letzten Jahres unsere ersten Regeln vorgelegt, haben sie in Absprache mit der Staatskanzlei immer weiter fortgeschrieben, sodass die Staatskanzlei genau darüber informiert ist und die Ordnungsämter vor Ort auch darüber informiert sind, unter welchen Voraussetzungen wir Gottesdienste feiern.

Unsere Gottesdienste sind sowieso veröffentlicht, zum Beispiel in Pfarrbriefen oder im Internet, sodass also diese Anmeldepflicht für uns als Katholische Kirche nicht gelten wird.

DOMRADIO.DE: In den letzten Wochen und Monaten haben wir immer wieder von freikirchlichen oder evangelikalen Gemeinden gehört, die sich da ohne Maske treffen und sogar zusammen singen. Färben solche Nachrichten negativ ab, auch auf die öffentliche Wahrnehmung der Kirchen überhaupt?

Hamers: Das ist eben etwas, was uns geärgert hat, dass Gottesdienste dadurch in einen Generalverdacht kommen bzw. Gottesdienste insgesamt diskreditiert werden. Dagegen haben wir uns immer verwahrt und haben immer wieder gesagt, wir können nicht in Mithaftung genommen werden für andere Konfessionen, für andere Religionen, die sich eben nicht an diese Auflagen halten.

Wenn es Gottesdienste oder Versammlungen gibt, wo diese Auflagen nicht eingehalten werden, dann ist es Sache der Ordnungsbehörden, dafür zu sorgen, dass dieser Gottesdienst aufgelöst wird bzw. dass sich daran gehalten wird. Aber wir haben uns immer dagegen ausgesprochen, dadurch ein generelles Gottesdienstverbot zu begründen. Das ist uns ja, Gott sei Dank, bislang auch gelungen.

Das Interview führte Hilde Regeniter.


Antonius Hamers / © Nicole Cronauge (Katholisches Büro NRW)
Quelle:
DR