Weitere Bedenken gegenüber Anti-Homophobie-Gesetz in Italien

Unklare Definitionen

Nach den Bedenken des Vatikan zum geplanten Anti-Homophobie-Gesetz in Italien plädieren rund 300 Universitätsprofessoren für einen Stopp des Gesetzverfahrens. Ihre Kritik: Es gibt zu viele Interpretationsspielräume und unklare Definitionen.

Junge Frau mit einer Regenbogenfahne / © CrisMC (shutterstock)
Junge Frau mit einer Regenbogenfahne / © CrisMC ( shutterstock )

In einem Appell der Vereinigung "Lettera 150", aus dem italienische Medien am Samstag zitieren, kritisieren die Wissenschaftler unklare Definitionen und riskante Interpretationsspielräume im vorliegenden Gesetzentwurf. Die Definitionen würden in Dogmen umgewandelt, welche die Meinungsfreiheit aller beschränkten. So werde auch Kritik oder Dissens zu einer Straftat.

Freiheitsrechte der katholischen Kirche eingeschränkt

Weiter kritisieren die Wissenschaftler unterschiedlichster Disziplinen, dass auch der Inhalt verbotener diskriminierender Handlungen im Gesetzentwurf nicht definiert werde. Dadurch könnten Entscheidungen etwa von Religionsgemeinschaften oder anderen Initiativen strafrechtlich verfolgt werden. So etwa die Tatsache, dass gewisse Ämter nur einem Geschlecht offen stünden.

Der Vatikan hatte mit einer Verbalnote an die italienische Botschaft beim Heiligen Stuhl jüngst starke Bedenken hinsichtlich des geplanten Gesetzes öffentlich gemacht. Die Freiheitsrechte der katholischen Kirche würden durch "einige Inhalte des aktuellen Gesetzentwurfs" unzulässig eingeschränkt, hieß es darin. Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin hatte betont, dass es sich keineswegs um eine Blockade handele, sondern um Bedenken.

Verpflichtender Aktionstag gegen Homophobie

Auch der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz, Gualtiero Bassetti, bekräftigte, dass es nicht darum gehe, den säkularen Staat infrage zu stellen und dass Homosexuelle stets mit Respekt, Mit- und Feingefühl aufgenommen werden sollten - ohne ungerechte Diskriminierung. Aber, so Bassetti weiter, die Interpretationsspielräume im vorliegenden Entwurf seien nicht vertretbar. Er sei offen für eine Neufassung des Gesetzentwurfs.

Konkret geht es etwa darum, dass katholische Schulen verpflichtet werden könnten, sich an einem nationalen Aktionstag "gegen Homophobie, Lesbophobie, Biphobie und Transphobie" zu beteiligen. Die Bischofskonferenz stört sich zudem an Formulierungen zur "Gender-Identität", die im Gesetzentwurf viel Raum einnimmt.

Homo-, Bi- und Transsexuelle unter besonderen Schutz stellen

Das nach dem Initiator Alessandro Zan (Partito Democratico) benannte Gesetzesvorhaben soll Homo-, Bi- und Transsexuelle unter besonderen Schutz stellen. Seit der Text im November - noch unter der Mitte-Links-Regierung von Giuseppe Conte - die Abgeordnetenkammer passierte, ist das Projekt ins Stocken geraten. Unter der neuen, fraktionsübergreifenden Regierung Mario Draghis hängt der Entwurf im Senat fest.


Quelle:
KNA
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