Unionspolitiker warnt vor Religion als Mittel zur Spaltung

Gegen radikale Strömungen

Er ist einer der profiliertesten Religionspolitiker der Union. Jetzt ist Thomas Rachel auch Religionsbeauftragter der Bundesregierung. Als solcher betont er den Zusammenhang zwischen Religionsfreiheit und anderen Menschenrechten.

EKD-Ratsmitglied Thomas Rachel / © Tobias Koch (epd)
EKD-Ratsmitglied Thomas Rachel / © Tobias Koch ( epd )

Thomas Rachel (63), neuer Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, will in seinem neuen Amt entschieden gegen radikale Strömungen eintreten, die Religion als Vorwand für Spaltung und Hass in der Gesellschaft missbrauchen. Außerdem wolle er den Menschen eine Stimme geben, die wegen ihrer Religion oder Weltanschauung verfolgt oder benachteiligt werden, erklärte der CDU-Politiker am Freitagabend in Berlin.

Verbindung zu anderen Menschenrechten

Nach Einschätzung Rachels ist die Religions- und Weltanschauungsfreiheit weltweit unter Druck. "Drei Viertel aller Menschen leben in einem Land, das ihre Religions- und Weltanschauungsfreiheit einschränkt", erklärte er. "Aber für vier von fünf Menschen weltweit hat Religion in ihrem Leben einen hohen Stellenwert. Glaube und Religion sind für sie sinnstiftend und bieten ihnen Orientierung für das eigene Handeln."

Der CDU-Politiker betonte, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit sei tiefgreifend mit anderen fundamentalen Rechten wie der Gewissensfreiheit, der Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit oder der Pressefreiheit verknüpft. "Ohne das zentrale Menschenrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit bleiben auch die anderen Menschenrechte unvollständig."

Evangelischer Christ

Das Amt des Religionsbeauftragten ist in der Regierung von Friedrich Merz (CDU) im Auswärtigen Amt angesiedelt. Rachel hat die Nachfolge von Frank Schwabe (SPD) angetreten. Der aus Düren im Rheinland stammende Politikwissenschaftler ist seit 1994 Mitglied des Bundestages. Er ist evangelischer Christ, Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) und Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche. Darüber hinaus wurde er 2021 religionspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und engagiert sich im Stephanuskreis der Unionsfraktion. Er ist auch Mitglied im Auswärtigen Ausschuss sowie im Entwicklungsausschuss.

Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit gehört zu den grundlegenden Menschenrechten. In Deutschland heißt es in Artikel 4 des Grundgesetzes: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." Die ungestörte Religionsausübung - gleich welcher Konfession - soll ebenfalls gewährleistet sein.

Religionsfreiheit weltweit eingeschränkt / © N.N. (Open Doors)
Religionsfreiheit weltweit eingeschränkt / © N.N. ( Open Doors )
Quelle:
KNA