Union glaubt an Erfolg des Gesetz gegen Spätabtreibungen und an Stimmen aus der SPD

"Vorsichtig optimistisch"

Die Gesetzesinitiative der Union zur Verringerung von Spätabtreibungen findet Zustimmung auch unter einigen Sozialdemokraten und bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Johannes Singhammer (CSU), bedauerte am Dienstag, dass es mit dem Koalitionspartner SPD nicht zu einer gemeinsamen Gesetzesinitiative gekommen sei. Er sei aber "vorsichtig optimistisch", dass ausreichend Zuspruch aus anderen Fraktionen komme.

 (DR)

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, sagte vor Journalisten in Berlin, es gebe «durchaus Abgeordnete», die den aus der Union angekündigten Gruppenantrag mittragen könnten. Daneben wolle aber eine «starke Gruppe» «unter allen Umständen verhindern», dass Frauen in Konfliktsituationen stärker unter Druck kämen. Oppermann sagte, in seiner Fraktion stehe eine gründliche Befassung mit dem Thema noch aus. Eine «große Fraktionsdebatte» solle «in nächster Zeit» und auf jeden Fall noch in diesem Jahr erfolgen.

Seit Jahren beklagt die Politik die Lage bei Spätabtreibungen und diskutiert eine Änderung. Nun will die Union mit einer Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes die Zahl der Spätabtreibungen verringern; dazu will sie in dieser Woche mit der Sammlung von Unterschriften bei anderen Fraktionen beginnen. Der Entwurf beruft sich auf den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts von 1993, die Gesetzgebung zu diesem Thema immer wieder auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, und auf den Koalitionsvertrag von 2005.

Nach dem jetzt aus CDU/CSU vorgelegten Konzept soll es Korrekturen am Gesetz, jedoch keine Änderung im Strafgesetzbuch geben. Der Entwurf verpflichtet Ärzte im Falle einer diagnostizierten Behinderung des ungeborenen Kindes zur Beratung der schwangeren Frau und sieht eine dreitägige Bedenkzeit zwischen dieser Beratung und der schriftlichen Feststellung der medizinischen Indikation vor.

In den vergangenen Jahren sind jeweils rund 200 Kinder nach der 23.
Schwangerschaftswoche abgetrieben worden, in der Regel, nachdem Eltern von einer möglichen Krankheit oder Behinderung erfahren hatten. Die Bundesärztekammer und die Kirchen sehen bei Spätabtreibungen dringenden Handlungsbedarf.

Die Union halte eine gesetzliche Regelung für erforderlich, betonte CSU-Politiker Singhammer im Deutschlandfunk. Er verwies darauf, dass die Beratung für die Frau nicht verpflichtend sein solle. «Es ist eine Pflichtberatung für den Arzt. Der muss geradestehen. Er muss auch mit einem Bußgeld dafür haften, dass diese Beratung angeboten wird.» Eine Regelung über das Gendiagnostikgesetz hält die Union anders als die SPD nicht für ausreichend. Es regele nur einen Ausschnitt, weil beispielsweise Fehlbildungen wie ein offener Rücken oder Herzfehler dadurch nicht erfasst würden.

Die deutschen Gynäkologen begrüßten die Gesetzesinitiative der Union, mahnten zugleich aber Nachbesserungen an. DGGG-Präsident Walter Jonat erklärte in Hamburg, es gebe deutlichen Handlungsbedarf bei der Beratung zur medizinischen Indikation. Es sei auch wichtig, eine Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch einzuhalten. Die genaue Erfassung der Schwangerschaftsabbrüche beim Statistischen Bundesamt müsse ebenfalls verbessert werden.

Kritik übte Jonat an den Bußgeldvorschriften im Gesetzentwurf, die sich einseitig auf die beratenden Ärzte bezögen. Die bestehenden Bußgeldvorschriften im Schwangerschaftskonfliktgesetz seien ausreichend. Die schwierige Situation bei einer Beratung brauche einen geschützten Raum, in dem vertrauensvoll gesprochen werden könne. Als problematisch bezeichnete es Jonat außerdem, dass die anonymisierte Dokumentation über die Beratung und einen möglichen Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen einer Behörde zur Auswertung ausgehändigt werden sollen. Die ärztliche Schweigepflicht dürfe auf keinen Fall angetastet werden.