Synodaler Weg will Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht

Persönlicher Familienstand ohne Relevanz

Der Synodale Weg fordert eine Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts. Man verabschiedete am Freitag ein Papier, dass sich gegen Sanktionen von wiederverheirateten Geschiedenen oder schwulen und lesbischen Paaren ausspricht.

Bischof Franz-Josef Bode auf der vierten Synodalversammlung / © Julia Steinbrecht (KNA)
Bischof Franz-Josef Bode auf der vierten Synodalversammlung / © Julia Steinbrecht ( KNA )

"Der persönliche Familienstand darf keine Relevanz für die Anstellung oder die Weiterbeschäftigung im kirchlichen Dienst haben", heißt es wörtlich.

Die Stoßrichtung deckt sich mit den bereits seit Längerem laufenden Reformbestrebungen der katholischen Bischöfe. Im Entwurf der Bischofskonferenz für eine neue "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" heißt es unter anderem, die private Lebensgestaltung, "insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre" der Beschäftigten, solle keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten, falls diese nicht im Einklang mit der kirchlichen Lehre stehe.

Eigenes Arbeitsrecht

Die Kirchen in der Bundesrepublik haben ein eigenes Arbeitsrecht. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist im Grundgesetz verankert. In der katholischen Kirche gehören dazu auch Anforderungen an die private Lebensführung der 790.000 Mitarbeiter von Caritas und Kirche.

Ein Küster arbeitet an der Liedanschlagtafel / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Küster arbeitet an der Liedanschlagtafel / © Harald Oppitz ( KNA )

Außerdem gilt ein eigener Weg der Tariffindung: Löhne werden in eigenen Gremien ohne Gewerkschaften ausgehandelt; es gibt keine Aussperrungen und Streiks. Zuletzt geriet das kirchliche Arbeitsrecht durch europäische Rechtsprechung stark unter Druck.

Kirchliches Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer
Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )
Quelle:
KNA