Dabei handele es sich um eine Summe von umgerechnet 4,8 Millionen Euro, wie die "Times of Israel" am Dienstag berichtet. Das zum Vatikan gehörende Pilgerzentrum war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Bei der Staatsgründung 1948 hatte Israel zunächst Regelungen aus britischer Mandatszeit übernommen, die nach alter Tradition Kirchen von Steuerzahlungen befreiten. Als 1993 ein - bis heute nicht ratifizierter - Grundlagenvertrag unterzeichnet wurde, ließ man darin die Steuerfrage offen und wies die Klärung einer Kommission zu. Die Verhandlungen dauern seither an.
Wegen des Steuerstreits Grabeskirche drei Tage geschlossen
Die Kirchenführer des Heiligen Landes wiesen die Grundsteuerforderungen der Stadt Jerusalem zuletzt stets zurück. Sie würden den heiligen Charakter untergraben und die Fähigkeit der Kirche zum Dienst an ihren Gemeinschaften gefährden. Auch wegen des Steuerstreits bleib im Februar 2018 die Grabeskirche in der Altstadt für drei Tage geschlossen.
Ein von der Stadt beauftragter Rechtsexperte war damals zu dem Schluss gekommen, dass die Steuerbefreiung für Kirchen nur für Immobilien gelte, die "für das Gebet, für den Religionsunterricht oder für die sich daraus ergebenden Bedürfnisse" genutzt werden.
Notre Dame sei hingegen eine kommerzielle Einrichtung, die entsprechend der Grundsteuer unterliege. Die Kirchen argumentierten indes, dass es sich um eine religiöse Einrichtung handele, die von der Steuerpflicht befreit sei.