Sozialhilfe für Goldenstein-Nonnen wird zurückgezahlt

Zu Unrecht Sozialleistungen bezogen?

Rund um die Goldensteiner Ordensfrauen, die aus dem Pflegeheim in ihr Kloster zurückgekehrt sind, wurden zuletzt Vorwürfe laut. Sind für sie zu Unrecht Sozialleistungen bezogen worden? Nun gibt es eine Einigung.

Die Goldensteiner Augustiner-Chorfrauen im Chorherrenstift Reichersberg (Archiv) / © Hans Hathayer (Stift Reichersberg)
Die Goldensteiner Augustiner-Chorfrauen im Chorherrenstift Reichersberg (Archiv) / © Hans Hathayer ( )

Die für die drei Klosterbesetzer-Nonnen von Goldenstein bezogene Sozialhilfe wird zurückgezahlt. 

Das wurde am Dienstag bei einem Gespräch zwischen dem für die Ordensfrauen zuständigen Reichersberger Propst Markus Grasl und dem Salzburger Soziallandesrat Wolfgang Fürweger (FPÖ) vereinbart, wie Stiftssprecher Harald Schiffl gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur Kathpress bestätigte. Zuvor hatten die "Salzburger Nachrichten" (online) darüber berichtet. Grasl habe zudem der Verwendung der Gelder von Kloster Goldenstein für die finanzielle Altersvorsorge der Nonnen zugestimmt.

Außenaufnahme des Klosters Goldenstein / © Chris Hofer/FRANZ NEUMAYR (dpa)
Außenaufnahme des Klosters Goldenstein / © Chris Hofer/FRANZ NEUMAYR ( dpa )

Ende Oktober war bekannt geworden, dass die Sozialabteilung des Landes Salzburg rund 64.000 Euro zurückfordere, die nach ihrer Rechtsansicht für zwei der Schwestern zu Unrecht bezogen wurden. Das strittige Geld soll für die Unterbringung in einem Pflegeheim ausbezahlt worden sein. Doch die Versorgungspflicht liege beim Kloster, erklärte die Behörde. Das gehe aus dem Übergabevertrag des Klosters an das Augustiner-Chorherrenstift hervor, der beim Antrag der Sozialhilfe nicht bekannt gewesen sei. Propst Grasl sei daher zu einem klärenden Gespräch eingeladen worden.

Keine gerichtliche Klärung

Grasl hatte den Antrag auf Sozialleistungen während des Aufenthalts der Ordensfrauen im Pflegeheim gestellt. Sprecher Schiffl bekräftigte erneut, dass dies "völlig gesetzeskonform" gewesen sei. Beim Gespräch am Dienstag sei die Rückzahlung der 64.000 Euro vereinbart worden.

Eine gerichtliche Klärung der Causa soll es damit nicht geben. Propst Grasl habe zudem erneut bekräftigt, Sorge zu tragen für die finanzielle Altersvorsorge der drei Nonnen. Das Stift Reichersberg verwende dafür keine eigenen finanziellen Mittel, sondern ausschließlich jene des Klosters Goldenstein, dessen Vermögen entsprechend dem regulären ordensinternen Ablauf für die Versorgung der Ordensfrauen vorgesehen ist.

Die drei Augustiner-Chorfrauen Sr. Rita, Sr. Bernadette und Sr. Regina (v. l.) mit Propst Markus Grasl (Archiv) / © Hans Hathayer (Stift Reichersberg)
Die drei Augustiner-Chorfrauen Sr. Rita, Sr. Bernadette und Sr. Regina (v. l.) mit Propst Markus Grasl (Archiv) / © Hans Hathayer ( )

Konkret ist laut Schiffl geplant, dass die Höhe des Bedarfs für die drei Nonnen nach deren Wunsch und Rückmeldung festgesetzt wird.

Bisher sei es jedoch noch nicht zu einem direkten Kontakt zwischen dem Propst und den Nonnen oder deren Helferkreis gekommen. Grasl obliegt als für die Ordensfrauen eingesetztem Oberen die Verwaltung der vorhandenen Finanzmittel des Klosters Goldenstein.

Auf Instagram aktiv

Die drei betagten Nonnen besetzen ihr früheres Kloster Goldenstein seit Mitte September und sorgen damit weltweit für Schlagzeilen. Auf Instagram haben die "nonnen_goldenstein" mittlerweile über 86.000 Follower. Sie hatten sich Anfang September mithilfe eines Schlüsseldienstes Zutritt zu dem Gebäude verschafft. Das Schloss Goldenstein war 2022 in den Besitz des Erzbistums Salzburg und des Stifts Reichersberg übergegangen - verbunden mit der Zusage, die Schwestern könnten dort bleiben, solange es ihre Gesundheit erlaube.

Nach mehreren Krankenhausaufenthalten wurden sie jedoch im Dezember 2023 in ein Seniorenheim verlegt. Die Ordensfrauen betonen jedoch, dass dies gegen ihren Willen geschehen sei.

Quelle:
KNA