Öffentliche Treffen von mehr als zwei Menschen werden verboten

Soziale Kontakte außerhalb der Familie einstellen

Treffen von mehr als zwei Menschen in der Öffentlichkeit werden in Deutschland verboten, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Vereinbarung von Bund und Länder soll für mindestens zwei Wochen gelten.

Ansammlungen über zwei Personen bundesweit verboten / © Matthias Balk (dpa)
Ansammlungen über zwei Personen bundesweit verboten / © Matthias Balk ( dpa )

Bund und Länder einigten sich nach Angaben von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) auf dieses Kontaktverbot mit dem Ziel, Infektionsketten zu unterbrechen und Ansteckungen zu verlangsamen. Ausgenommen seien "Kernfamilien", Lebenspartner, zwingende berufliche Gründe, der öffentliche Nahverkehr und Beerdigungen, sagte Laschet am Sonntag nach einer Telefonkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefs der Bundesländer sowie einer Sondersitzung des nordrhein-westfälischen Landeskabinetts.

Keine strikte Ausgangssperre

Eine strikte Ausgangssperre ist damit vorerst vom Tisch. Nicht das Verlassen der Wohnung sei die Gefahr, sondern "der enge, unmittelbare soziale Kontakt", sagte Laschet. Deshalb halte er Kontaktverbote ab zwei Personen für das geeignete Mittel. Sie seien "im Vergleich zu
einer Ausgangssperre für die Unterbrechung von Infektionsketten verhältnismäßiger, zielgerichteter und besser zu vollziehen". Die Bürger müssten erkennen: "Der Staat setzt Recht, aber es wird auch überall durchgesetzt."

Soziale Kontakte über die Kernfamilie hinaus müssten im öffentlichen und im privaten Raum eingestellt werden, betonte der CDU-Politiker in einer Pressekonferenz, die auch per Livestream übertragen wurde. "Wir werden unverzüglich alle Restaurants und
Gaststätten schließen", kündigte der Ministerpräsident an. Untersagt würden "alle nicht dringend notwendigen Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von Mensch zu Mensch nicht mehr da ist". Als Beispiele nannte Laschet Friseure und Massagesalons. Es werde "null Toleranz gegen Rechtsbruch" und Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro geben.

Verabschiedung eines Gesetzespaket 

Das Bundeskabinett wird nach Laschets Worten am Montag ein Gesetzespaket mit zahlreichen Maßnahme im Zusammenhang mit der Corona-Krise verabschieden. Das Paket solle dann am Mittwoch im Bundestag mit drei Lesungen verabschiedet werden, die alle am selben
Tag stattfinden. Am Freitag befasse sich dann der Bundesrat in einer Sondersitzung mit dem Paket. Alle Fristen würden für diese Maßnahme außer Kraft gesetzt und alle Verfassungsorgane handelten gemeinsam, unterstrich der CDU-Vize. "Der Föderalismus ist handlungsfähig."

In Nordrhein-Westfalen kommt der Landtag am Dienstag zu einer Sondersitzung zusammen. Er soll unter anderem den geplanten Rettungsschirm von 25 Milliarden Euro für die Wirtschaft beschließen. Auch hier werde es drei Gesetzeslesungen an einem Tag geben, kündigte Laschet an. Die Maßnahmen seien parteiübergreifend geplant worden und würden auch von der Opposition mitgetragen.

Bayern setzt Ansammlungsverbot für mehr als zwei Personen nicht um

Bayern will das von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Krise vereinbarte Ansammlungsverbot für mehr als zwei Personen nicht übernehmen. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Sonntag aus der bayerischen Staatskanzlei.

Im Freistaat würden weiterhin die bereits am Freitag von der Staatsregierung beschlossenen Regelungen gelten, sagte ein Regierungssprecher der dpa in München. Demnach darf weiterhin nur gemeinsam an die frische Luft, wer zu einem Hausstand gehört.

Bund und Länder hatten sich zuvor bei einer Telefonschalte grundsätzlich darauf verständigt, dass zur Eindämmung der Corona-Krise Ansammlungen von mehr als zwei Personen in ganz Deutschland verboten sein sollen. Ausgenommen werden Angehörige, die im eigenen Haushalt leben. In Bayern werde dies aber großzügiger ausgelegt, weil etwa auch Begleitungen älterer Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, weiter erlaubt bleiben sollen.

Bundesweit schließen müssen jetzt alle Restaurants und Friseure. Darauf verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder. "Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet", heißt es in dem Beschluss. Diese Maßnahmen sollen für mindestens zwei Wochen gelten.


Angela Merkel im Portrait / © Michael Kappeler (dpa)
Angela Merkel im Portrait / © Michael Kappeler ( dpa )

Armin Laschet (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen / © Kay Nietfeld (dpa)
Armin Laschet (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen / © Kay Nietfeld ( dpa )
Quelle:
epd , dpa