Schmerzensgeld-Verhandlung gegen Bistum Trier

Verstoß gegen den Datenschutz?

Vor dem Arbeitsgericht Trier findet am Mittwoch die Verhandlung zwischen einer Angestellten des Bistums Trier und ihrem Arbeitgeber statt. Die Klägerin fordert von Bischof Stephan Ackermann und dem Bistum 20.000 Euro Schmerzensgeld.

Stephan Ackermann, Bischof von Trier und ehemaliger Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, nannte den wahren Namen einer Mitarbeiterin, die von sexuellen Übergriffen durch Priester berichtet hat / © Harald Oppitz (KNA)
Stephan Ackermann, Bischof von Trier und ehemaliger Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, nannte den wahren Namen einer Mitarbeiterin, die von sexuellen Übergriffen durch Priester berichtet hat / © Harald Oppitz ( KNA )

Sie ist unter dem Pseudonym "Karin Weißenfels" bekannt und betroffen von sexuellen Übergriffen. Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Beklagtenseite angeordnet.

Hintergrund ist, dass Ackermann den wahren Namen der Frau vor Mitarbeitenden des Bistums genannt hatte. Der Bischof unterzeichnete nach der Namensnennung eine Unterlassungserklärung und bat die Frau um Entschuldigung.

Nachschulung im Datenschutz

Bei der Verhandlung könnte auch eine Entscheidung des katholischen Datenschutzzentrums in Frankfurt am Main eine Rolle spielen. Weißenfels hatte sich auch bei dieser Aufsichtsbehörde über Ackermanns Handeln beschwert. Das Datenschutzzentrum stellte zuletzt datenschutzrechtliche Verstöße fest. Es erließ mehrere Auflagen. So müssen Bischof, Generalvikar und weitere Mitarbeitende eine Schulung zum Thema machen und das Bistum der Behörde weitere Unterlagen zum Thema vorlegen.

Die Frau hatte unter ihrem Pseudonym mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er- bis zu den 2000er-Jahren berichtet. Im März fand in dem Rechtsstreit bereits ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht statt, bei dem sich die Parteien nicht einigten.

Neue EU-Datenschutzregelungen

Nach zweijähriger Übergangsfrist gelten in Europa einheitliche Datenschutzregeln. Alle 28 EU-Staaten müssen die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung anwenden. Dadurch wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden deutlich strenger geregelt als bisher.

Neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft / © Paul Haring (KNA)
Neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft / © Paul Haring ( KNA )
Quelle:
KNA