Neue EU-Datenschutzregelungen

Neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft / © Paul Haring (KNA)
Neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft / © Paul Haring ( KNA )

Nach zweijähriger Übergangsfrist gelten in Europa einheitliche Datenschutzregeln. Alle 28 EU-Staaten müssen die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung anwenden. Dadurch wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden deutlich strenger geregelt als bisher.

So müssen Verbraucher fortan darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt - und sie müssen zustimmen. Zudem müssen Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, gelöscht werden. Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten außerdem auf Anfrage zur Verfügung stellen. Bei Verstößen gegen die neuen Regeln drohen saftige Strafen. Unternehmen können mit Zahlungen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes belegt werden. Beschweren können sich die EU-Bürger künftig bei den nationalen Datenschutzbehörden.

Die neue EU-Institution soll die Umsetzung des neuen Datenschutzes überwachen und die EU-Kommission beraten. Zudem kann sie Empfehlungen zur Umsetzung der neuen Regeln bereitstellen. Sie besteht unter anderem aus Vertretern aller nationalen Datenschutzbehörden. (dpa/Stand 25.05.2018)