Regensburger Generalvikar für Reform des Dienstrechts

Einvernehmliche Wege finden

Der Regensburger Generalvikar Roland Batz sieht anstehende Veränderungen im Arbeitsrecht der katholischen Kirche positiv. Das Privatleben stehe immer auch in Bezug zur Arbeit. Doch es gehe darum, einvernehmliche Wege zu finden.

Die Türme des Regensburger Doms / © Maria Irl (KNA)
Die Türme des Regensburger Doms / © Maria Irl ( KNA )

Die anstehenden Änderungen im Arbeitsrecht würden die Rechtssicherheit verbessern und die Loyalitätspflichten in ein angemessenes Maß zur Lebenswirklichkeit vieler Menschen rücken, heißt es in einer Stellungnahme von Generalvikar Roland Batz auf der Internetseite des Bistums. Zugleich warnte der Generalvikar vor "übereilten Entscheidungen, die dann das rechte Maß genau verfehlen".

Das Privatleben jedes Menschen stehe immer auch in Bezug zu seiner Arbeit, so Batz. "Aber nicht jeder Lebensaspekt muss sich gegenseitig auswirken". Das gelte gerade für disziplinarische Konsequenzen. In erster Linie brauche der Dienst für die Kirche "eine geistig-geistliche innere Haltung, die zum Glauben an Christus und seiner Mission passen muss".

Generalvikar Roland Batz, Bistum Regensburg

"Nicht jeder Lebensaspekt muss sich gegenseitig auswirken."

Nach seinen Angaben werden bereits gegenwärtig im Bistum Regensburg "fast alle Loyalitäts-Herausforderungen" im "persönlichen und vertraulichen Gespräch" mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geklärt. "Dabei geht es darum, einvernehmliche Wege zu finden, die die berufliche Position stärken und sichern - und zwar aus der Sicht des Mitarbeiters und der Kirche."

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter katholischer Einrichtungen, die in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben oder nach einer Scheidung erneut geheiratet haben, müssen in Deutschland mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Initiative #OutInChurch, bei der sich im Januar 125 Kirchenmitarbeitende als queer zu erkennen gaben, ließ die Debatte nach einer Reform des Arbeitsrechts zuletzt neu aufleben.

Reform noch im Sommer?   

Mehrere Bistumsleitungen haben inzwischen im Sinne einer Selbstverpflichtung öffentlich erklärt, dass aus den genannten Gründen keine Kündigungen mehr ausgesprochen würden. Eine entsprechende Reform des Arbeitsrechts soll noch im Sommer von den deutschen Bischöfen beschlossen werden.

Kirchliches Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer
Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )
Quelle:
KNA
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