Das Landgericht München I hat am Mittwoch einen 58-jährigen Priester und Ordensmann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der katholische Priester zwei männliche Jugendliche nach einem gemeinsamen Oktoberfestbesuch 2005 im angemieteten Hotelzimmer missbraucht hat. Diese hätten sich wegen ihres angetrunkenen Zustands nicht wehren können. Dazu kommt der Besitz von jugendpornografischen Fotos, die 2024 auf seinem Mobiltelefon gefunden wurden.
Weitere Missbrauchstaten nicht berücksichtigt
Wegen weiterer Missbrauchstaten, die sich im Gemeindehaus des Priesters an seiner damaligen Seelsorgsstelle in Baden-Württemberg ereignet haben sollen, wurde er nicht verurteilt. Dies wäre nur möglich gewesen, wenn die Taten nach einer Gesetzesänderung 2016 geschehen wären, betonte der Münchner Richter.
Anfang 2023 hatte sich einer der Betroffenen an die Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Freiburg gewandt. Der Pauliner-Orden, dem der Beschuldigte angehört, meldete die Vorwürfe dann an die Staatsanwaltschaft. Zuletzt lebte der Mann in Bayern. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.