Priester und Staatsanwaltschaft scheitern mit Berufung vor Landgericht

Urteil hat Bestand

Ein Priester scheitert vor dem Landgericht Koblenz mit einer Berufung gegen das Urteil wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Die Staatsanwaltschaft ebenso. Die ausgesprochene Bewährungsstrafe hat damit Bestand.

Akten auf einem Tisch / © Julia Steinbrecht (KNA)
Akten auf einem Tisch / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Mit seiner Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Montabaur wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ist ein Priester am Landgericht Koblenz gescheitert. 

Das Gericht wies die Berufung als unbegründet ab, wie die Geschäftsstelle des Landgerichts am Montag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Ebenfalls verworfen wurde demnach die Berufung der Staatsanwaltschaft, die ein höheres Strafmaß gefordert hatte.

Im März 2025 war der katholische Priester vom Amtsgericht Montabaur zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Kurz nach der Entscheidung hatten der Priester wie auch die Staatsanwaltschaft das Urteil angefochten.

Urteil für Handlungen in Liechtenstein

Der Mann wurde vom Amtsgericht für schuldig befunden, im Jahr 2019 in einem Pfarrhaus in Liechtenstein sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. Dort war der Deutsche einige Jahre als Gemeindepfarrer tätig. Inzwischen lebt er in Rheinland-Pfalz, sodass sich das Gericht in Montabaur mit den Vorwürfen befasste. In Deutschland war der Mann nicht als Pfarrer tätig gewesen.

Quelle:
KNA