Konzelebranten: Offizial Peter Fabritz, Vizeoffizial Thomas Weitz, Pfarrer Jacob Mandiyil.
Kantor: Domkapitular Markus Bosbach. An der Orgel: David Kiefer.
Nachdem das Erzbistum im Jahre 1801 zerteilt und im Jahre 1821 wiedererrichtet worden war, wurde das Kölner Offizialat mit Urkunde vom 26.12.1848 von neuem errichtet.
Der Begriff Offizialat meinte ursprünglich einen Amtsbereich; heute steht er in aller Regel für das Gericht eines katholischen Bistums. In einigen deutschsprachigen Gebieten wird das bischöfliche Gericht auch Konsistorium genannt. Es ist weder eine Abteilung des Generalvikariats noch eine angeschlossene Dienststelle und führt seit je ein eigenes Siegel.
Das Offizialat mit seinen Mitarbeitern wird geleitet vom Offizial. Dieser ist der Gerichtsvikar des Bischofs, das heißt er leitet stellvertretend für den Bischof dessen Gerichtsbarkeit.
Die Aufgaben des Offizialats umfassen wegen anderweitiger Möglichkeiten des Rechtsschutzes einen eher begrenzten Bereich. Die hier geführten Verfahren sind fast ausschließlich eherechtlicher Art, um den kirchlichen Personenstand zu klären.
Quelle: https://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/offizialat/ueber_uns/