Auch Kirchengericht verurteilt Osnabrücker Priester

10.000 Euro Strafe

Ein Osnabrücker Priester ist wegen Besitzes kinderpornografischer Dateien nun auch kirchenrechtlich verurteilt worden. Das Kirchengericht entschied, dass der Priester 10.000 Euro an eine Organisation der Jugendhilfe zahlen muss.

Die Evangelische Kirche in Deutschland veröffentlicht im Januar 2024 eine umfassende Studie zum Thema sexualisierte Gewalt / © Heike Lyding (epd)
Die Evangelische Kirche in Deutschland veröffentlicht im Januar 2024 eine umfassende Studie zum Thema sexualisierte Gewalt / © Heike Lyding ( epd )

Das teilte das Bistum Osnabrück am Mittwoch mit. Das Amtsgericht Osnabrück hatte den Mann im Oktober 2022 schon zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 10.000 Euro Strafe an den Kinderschutzbund verurteilt

Priester weiter von allen kirchlichen Aufgaben freigestellt

Das Kirchengericht entschied außerdem, dass der Priester eine begonnene Psychotherapie fortführen und geistliche Begleitung wahrnehmen muss. Die einzelnen Auflagen unterliegen der Kontrolle und der Leitung des dafür vorgesehenen Gremiums im Schutzprozess des Bistums. Darüber hinaus bleibt der Priester weiter von allen kirchlichen Aufgaben freigestellt.

Staatsanwaltschaft nahm 2021 Ermittlungen auf

Nachdem entsprechende Vorwürfe bekannt geworden waren, nahm im November 2021 die Staatsanwaltschaft gegen den Pfarrer Ermittlungen auf. Der damalige Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode entpflichtete ihn vom Dienst, ordnete eine kirchenrechtliche Voruntersuchung an und informierte die zuständige Behörde im Vatikan über den Vorgang. Katholische Kirchengerichte warten in den meisten Fällen zunächst staatliche Ermittlungen und Entscheidungen ab, bevor sie selbst abschließend entscheiden. 

Studie: Pflichtverletzungen des Bistums Osnabrück bei Missbrauch

Auch im Bistum Osnabrück haben Bischöfe und andere Verantwortliche jahrzehntelang nicht angemessen auf Hinweise zu sexuellem Missbrauch reagiert. Dies belegt eine Studie der Universität Osnabrück, die nun vorgestellt wurde. Zudem seien die Rechte Betroffener bis in die jüngste Zeit oft verletzt worden.

In den vergangenen Jahren habe es aber nur noch wenige Verstöße gegen Pflichten des Bistums gegeben.

Sonnenschein am Dom zu Osnabrück / © Nicolas Ottersbach (DR)
Sonnenschein am Dom zu Osnabrück / © Nicolas Ottersbach ( DR )
Quelle:
KNA