Papst nimmt Rücktritt von Hamburger Weihbischof Horst Eberlein an

Vom DDR-Christen zum Brückenbauer

Pünktlich zu seinem 75. Geburtstag gibt der Hamburger Weihbischof Horst Eberlein sein Amt ab. Nun plant er, mehr Zeit in der Natur sowei mit seiner Familie zu verbringen und auch zu angeln. Der Papst hat seinen Rücktritt angenommen.

Horst Eberlein (l.), Weihbischof in Hamburg, Stefan Heße, Erzbischof von Hamburg, und Papst Leo XIV. im Vatikan. / © Vatican Medie/Romano Siciliani (KNA)
Horst Eberlein (l.), Weihbischof in Hamburg, Stefan Heße, Erzbischof von Hamburg, und Papst Leo XIV. im Vatikan. / © Vatican Medie/Romano Siciliani ( KNA )

Das hat der Vatikan mitgeteilt. Der katholische Hamburger Weihbischof Horst Eberlein geht in den Ruhestand. Eberlein am 25. Oktober 75 Jahre alt und erreichte damit die für Bischöfe vorgesehene Altersgrenze. Aus diesem Grund hatte er dem Papst bereits vor einiger Zeit seinen Amtsverzicht angeboten. Erst am Donnerstag war Eberlein gemeinsam mit dem Hamburger Erzbischof Stefan Heße zu einer Privataudienz bei Papst Leo im Vatikan.

Der in Walsleben in der Altmark geborene Geistliche war seit 2017 Weihbischof im Erzbistum Hamburg und unterstützte Heße bei der Leitung der norddeutschen Diözese. Eberlein gilt als Brückenbauer zwischen Ost und West innerhalb des Erzbistums, das nach der Wiedervereinigung neu gegründet wurde und rund 340.000 Katholiken in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg umfasst.

Eberlein blickt auf DDR-Zeit zurück

In einem Interview hatte Eberlein kürzlich betont, wie prägend seine Erfahrungen als katholischer Christ in der DDR gewesen seien. Die Kirche habe damals einen wichtigen Ort des Zusammenhalts geboten. Für seinen Ruhestand wünscht sich der 75-Jährige nach eigenen Angaben Gelassenheit und Zeit für Natur und Familie - und plant, an einem See zu angeln. Ein Festgottesdienst zu Eberleins 75. Geburtstag ist für den 31. Oktober im Hamburger Mariendom vorgesehen.

So funktioniert der Rücktritt eines Bischofs

Ein Bischof der römisch-katholischen Kirche kann nicht selbst zurücktreten, laut Kirchenrecht kann er dem Papst aber seinen Amtsverzicht anbieten. Wenn das Gesuch vom Heiligen Vater angenommen wird, behält der Betreffende den Titel eines Bischofs, denn die Bischofsweihe als Sakrament gilt als unumkehrbar. Aus einem Diözesanbischof als Vorsteher eines Bistums wird aber ein Titularbischof.

Ein Pileolus: Kopfbedeckung eines Bischofs / © N.N. (KNA)
Ein Pileolus: Kopfbedeckung eines Bischofs / © N.N. ( KNA )
Quelle:
KNA