NRW-Regierung drängt auf neue Regelungen für Denkmäler

Schutz- oder Nutzgesetz?

Denkmalschützer sind in Aufruhr: Sie lehnen das von der nordrhein-westfälischen Landesregierung geplante neue Denkmalschutzgesetz rundweg ab. Die Kirchen begrüßen dagegen die geplante Reform.

Autor/in:
Andreas Otto
Gebäude unter Denkmalschutz (shutterstock)

Das Gesetzesvorhaben will die nordrhein-westfälische Landesregierung auf den letzten Metern der auslaufenden Legislaturperiode noch durchbringen: Das vor mehr als 40 Jahren im Kraft getretene Denkmalschutzgesetz soll völlig neu aufgelegt werden. Der mehrfach überarbeitete Entwurf aus dem Haus von Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) wurde erst Anfang Februar in den Landtag eingebracht und soll schon Anfang April verabschiedet werden.

Denkmalschützer äußern massive Kritik - werfen der schwarz-gelben Landesregierung ein politisches Hauruck-Verfahren und eine Aufweichung des Denkmalschutzes vor. Und auch die im Gesetz neu formulierten Regelungen für die Kirchen und ihre Denkmäler stoßen auf Ablehnung.

NRW-Ministerin Ina Scharrenbach / © Federico Gambarini (dpa)
NRW-Ministerin Ina Scharrenbach / © Federico Gambarini ( dpa )

Dagegen begrüßen die Interessenvertretungen etwa der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der kommunalen Unternehmen, der Bauingenieure und die Kirchen die geplante Reform.

Historisches Erbe für heutigen Zwecke nutzen 

Scharrenbach will Denkmal-Eigentümern entgegenkommen, indem Baumaßnahmen schneller genehmigt und leichter an moderne Erfordernisse angepasst werden können.

Ihre Argumentation: Das historisch-kulturelle Erbe lasse sich nur dann für die nächsten Generationen sichern, wenn es auch für heutige Zwecke genutzt werde.

Ausdrücklich heißt es im Entwurf, dass beim Denkmalschutz auch Belange des Wohnungsbaus und des Klimas sowie der Einsatz erneuerbarer Energien und Barrierefreiheit zu berücksichtigen seien.

"Denkmalschutzgesetz wird zum Denkmalnutzgesetz"

Eine Photovoltaikanlage auf dem Burgendach oder eine Dämmung an einer Gründerzeitfassade – Organisationen wie die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) befürchten einen Verlust der Originalsubstanz. Insgesamt bildeten die rund 80.000 Baudenkmäler in NRW doch nur 1,5 Prozent des gesamten Gebäudebestandes. Damit stünden für die Nutzung der Solarenergie viele andere Gebäude zur Verfügung. DSD-Vorstand Steffen Skudelny befürchtet: "Das Denkmalschutzgesetz wird zum Denkmalnutzgesetz."

Kritik an Neufassung des Denkmalschutzgesetzes in NRW

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) und die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen (LWL) kritisieren die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung geplante Neufassung des Denkmalschutzgesetzes. Der vom Bauministerium öffentlich gemachte Gesetzentwurf, der in den Landtag eingebracht wird, "hat nicht den Reifestatus einer Vorlage im Plenum", kritisierte die Stiftung in Bonn. Das neue Regelwerk solle nun innerhalb von sieben Wochen "ohne große Debatte" in den letzten Sitzungstagen der Legislaturperiode im April "von der Regierungsmehrheit abgenickt werden".

Demonstration gegen neues Denkmalschutzgesetz / © Federico Gambarini (dpa)
Demonstration gegen neues Denkmalschutzgesetz / © Federico Gambarini ( dpa )

Auf großen Unmut stößt auch eine Verschiebung der Kompetenzen. Erste Ansprechpartner von Denkmal-Eigentümern sind die Unteren Denkmalbehörden (UDB) bei den 396 Städten und Gemeinden. Über Unterschutzstellungen oder Baumaßnahmen haben sie bislang "im Benehmen" mit den Denkmalfachämtern entschieden, die bei den
Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen angesiedelt sind. Das Votum der dortigen Experten ist in der Praxis bislang ausschlaggebend. Scharrenbach will das ändern und die UDBs selbst entscheiden lassen - und zwar nur nach Anhörung der Denkmalbehörden.

Werden Kirchen bevorzugt?

Die Landschaftsverbände wurmt, dass ihre Expertise "ungenutzt bleibt". Dagegen fehle den Kommunen oft die personelle Ausstattung und fachliche Kompetenz. Zudem könnten von Investoren geprägte Interessen der Stadtentwicklung den Denkmalschutz aushöhlen. Aus Sicht der Stiftung Denkmalschutz werden die unabhängigen Fachämter der Landschaftsverbände marginalisiert und eine "verwertende Denkmalpflege" favorisiert.

Weiter wirft die Stiftung der Landesregierung vor, die Kirchen zu bevorzugen. Wenn ein Gotteshaus gegen ihren Willen als Denkmal eingetragen werden soll, kommt den Kirchen nach dem Entwurf das Recht zu, die Oberste Denkmalbehörde – also das Bauministerium – einzuschalten. Dieses entscheidet dann nach Mitwirkung durch einen neu zu gründenden Sakralausschuss, dem neben Experten von Denkmalbehörden und -fachamt auch Kirchenvertreter angehören.

Die Denkmalschutz-Stiftung befürchtet, dass die unter Mitgliederschwund und einer wachsenden Überzahl an Gotteshäusern leidenden Kirchen künftig mehr oder weniger selbstständig darüber entscheiden, was denkmalwürdig ist oder nicht.

Jede zweite Kirche ist Baudenkmal 

Die fünf katholischen Bistümer und drei evangelischen Landeskirchen in NRW betonen dagegen, dass ihre Bauabteilungen große Expertise in Sachen Denkmalschutz mitbringen. Von den landesweit rund 5.200 Kirchengebäuden seien bereits die Hälfte Baudenkmale, für die die Konfessionen erhebliche finanzielle und personelle Mittel aufwendeten.

Die Kirchen kritisieren, dass die Landesämter die Gotteshäuser im Zweifel eher als denkmalwürdig einordnen – und die finanziellen Folgen nicht zu tragen seien. "Erforderliche Umbaumaßnahmen, Folgenutzungen oder auch die Veräußerung sind in diesem Fall erheblich erschwert." Daher sei künftig das "Kriterium der wirtschaftlichen Zumutbarkeit" anzuerkennen.

Quelle:
KNA