Kritik an Neufassung des Denkmalschutzgesetzes in NRW

Demonstration gegen neues Denkmalschutzgesetz / © Federico Gambarini (dpa)
Demonstration gegen neues Denkmalschutzgesetz / © Federico Gambarini ( dpa )

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) und die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen (LWL) kritisieren die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung geplante Neufassung des Denkmalschutzgesetzes. Der vom Bauministerium öffentlich gemachte Gesetzentwurf, der in den Landtag eingebracht wird, "hat nicht den Reifestatus einer Vorlage im Plenum", kritisierte die Stiftung in Bonn. Das neue Regelwerk solle nun innerhalb von sieben Wochen "ohne große Debatte" in den letzten Sitzungstagen der Legislaturperiode im April "von der Regierungsmehrheit abgenickt werden".

Die Landschaftsverbände kritisieren, dass die Kompetenz der bei ihnen angesiedelten Fachämtern für Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege "stark eingeschränkt" und die fachliche Expertise dort "ungenutzt bleibt". Die bei den Kommunen oder Kreisen angesiedelten Unteren Denkmalbehörden sollen nach dem Entwurf der Landesregierung künftig über Anträge auf Eintragung oder Löschung eines Denkmals nur nach Anhörung der Denkmalfachämter entscheiden. Bislang ist ein Benehmen zwischen beiden Seiten herzustellen. Gemeinden könnten künftig ihre eigenen Denkmalfachämter werden, "also gleichzeitig prüfen und genehmigen", so die Landschaftsverbände.

Aus Sicht der Stiftung Denkmalschutz werden die unabhängigen Fachämter der Landschaftsverbände marginalisiert. "Die Aufnahme sachfremder Belange in das Gesetz lässt zunehmenden Druck auf die wenigen verbliebenen historischen Gebäude in NRW erwarten, eine fachkundig geprägte Denkmalpflege weicht einer reinen Ökonomisierung", warnte DSD-Vorstand Steffen Skudelny. "Die Zeiten einer fachkundigen Denkmalpflege sollen wohl einer verwertenden Denkmalpflege weichen."

Die Landschaftsverbände wenden sich auch gegen eine "Sonderrolle" für Kirchen und Religionsgemeinschaften beim Denkmalschutz. Sie erhielten mehr Rechte als andere Denkmaleigentümer. Wenn eine Denkmalbehörde ein kirchliches Gebäude als Denkmal eintragen will, sollen die Kirchen laut Gesetzentwurf eine Prüfung der Entscheidung bei der Obersten Denkmalbehörde beim Bauministerium herbeiführen können. Diese solle ein sogenannter "Sakralausschuss" beraten, dem anlassbezogen Mitglieder der jeweils betroffenen Kirche oder Religionsgemeinschaft, der zuständigen Denkmalbehörden sowie des zuständigen Denkmalfachamtes angehören. (KNA, 15.2.22)

Die beiden großen Kirchen in NRW begrüßten, dass eine Ministerentscheidung nunmehr auch durch sie initiiert werden kann, wenn die zuständige Denkmalbehörde eine der Religionsausübung dienende bauliche Anlage ohne Zustimmung der Kirchen als Denkmal eintragen lassen will. Dass diese Entscheidung unter Mitwirkung eines neu geschaffenen Gremiums getroffen werden solle, kennzeichne einen begrüßenswerten Systemwechsel, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme.