Ehemalige katholische Kirche darf Wohnkomplex werden

Umbauen unter Denkmalschutz

Die ehemalige katholische Kirche Maria Königin in Trier darf zu einem Wohnhaus mit 16 oder 17 Wohneinheiten umgebaut werden. Die Baugenehmigung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes war nicht zu beanstanden.

Baggerschaufel (Symbolbild) / © Mironmax Studio (shutterstock)
Baggerschaufel (Symbolbild) / © Mironmax Studio ( shutterstock )

Das Verwaltungsgericht Trier wies in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Klage von Eigentümern eines Nachbargrundstücks ab (AZ: 5 K 760/21.TR). Die Kläger waren gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung vorgegangen, weil sie das Umbauvorhaben als rücksichtslos empfanden.

Zuvor hatte bereits der Enkel des Architekten rechtliche Schritte gegen das Vorhaben eingeleitet. Er hatte eine "unverhältnismäßige Beeinträchtigung der geistigen Schöpfung seines Großvaters" beanstandet.

Baugenehmigung erhalten

Die Baugenehmigung für das Umbauvorhaben des unter Denkmalschutz stehenden massiven Sandsteingebäudes ist aus Sicht der Trierer Richter jedoch nicht zu beanstanden. Weder werde sich die Erschließungssituation für die Nachbarn wesentlich verschlechtern, noch böten die geplanten Wohnungen in unzumutbarer Weise Einsicht in die Räumlichkeiten der Kläger.

Die in der Nachkriegszeit nach Plänen des Architekten Heinrich Otto Vogel (1898-1994) erbaute Kirche war 2017 entweiht worden, nachdem Schäden am Dachstuhl ein solches Ausmaß angenommen hatten, dass Pfarrgemeinde und Bistum eine Sanierung nicht mehr befürworteten.


Richterhammer / © Pixel-Shot (shutterstock)
Quelle:
epd