Katholischer Krankenhausverband begrüßt Geld zur Digitalisierung

Nachfolge für Corona-Schutzschirm

Ende September läuft der Corona-Schutzschirm für Krankenhäuser aus. Mit einer Nachfolgeregelung sollen Kliniken weiter finanziell entlastet werden. Gemeinnützige Krankenhäuser seien dabei aber benachteiligt, so der Krankenhausverband. 

EKG-Monitor an der ICU im Operationssaal des Krankenhauses / © WHYFRAME (shutterstock)
EKG-Monitor an der ICU im Operationssaal des Krankenhauses / © WHYFRAME ( shutterstock )

Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands hat die im Krankenhauszukunftsgesetz vorgesehene Finanzspritze für die Digitalisierung in Kliniken begrüßt. Eine gute Nachricht für Kliniken sei zudem, dass es für den am 30. September auslaufenden Corona-Schutzschirm eine Nachfolgeregelung geben soll, erklärte kkvd-Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin am Montag in Berlin. Sie äußerte sich zu einer Anhörung zum Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Rümmelin: Einheitliche Regeln

Rümmelin sieht allerdings auch Nachbesserungsbedarf. Wenn alle Details individuell vor Ort verhandelt werden müssten, werde das in den kommenden Monaten viel Zeit kosten und zu einem hohen bürokratischen Aufwand führen, warnte sie. "Der Bund sollte daher einheitlich festlegen, welche Ausnahmeregeln bei der Berechnung unbedingt notwendig sind und bis zu welchem Anteil Covid-19-bedingte Erlösausfälle erstattet werden. Außerdem muss im Gesetz eindeutig klargestellt werden, dass das Pflegebudget nicht Gegenstand der Erlösvergleichsrechnung ist."

Zum Ausbau der Digitalisierung in Krankenhäusern sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Auszahlung von Fördermitteln an eine Ko-Finanzierung von mindestens 30 Prozent durch die Bundesländer oder die jeweiligen Krankenhausträger geknüpft ist. Diese Regelung führe zu Ungerechtigkeiten zwischen privaten, öffentlichen und freigemeinnützigen Kliniken, sagte Rümmelin.

Gemeinnützige Krankenhäuser im Nachteil

Börsennotierte private Häuser könnten die Ko-Finanzierung über den Kapitalmarkt decken. Freigemeinnützige Krankenhäuser, die nicht gewinnorientiert arbeiteten, hätten diese Möglichkeit so nicht. "Im Gegensatz zu kommunalen Kliniken erfüllen sie zudem oft nicht die strengen Kriterien für Eigenmittel und Haftungsfreistellungen, um ein zinsgünstiges KfW-Darlehen zu erhalten."

DEVK: Wegweisendes Instrument

Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEVK), Christoph Radbruch, würdigte den Krankenhauszukunftsfonds als wegweisendes Instrument für die Digitalisierung der Kliniken. Er forderte zugleich, dass die
geförderten Projekte auch die Pflege gezielt entlasten. Pflegende müssten durch die Digitalisierung Zeit gewinnen für die Versorgung der Patienten.

Radbruch beklagte unüberbrückbare Diskussionen mit den Krankenkassen über vermehrte Geldmittel für die Pflege. Eine Klarstellung im Gesetzentwurf würde für die Krankenhäuser Sicherheit schaffen und positive Anreize setzen, um für die Pflege digitale Projekte zu initiieren betonte er. 


Klinikseelsorger steht auf dem Flur einer Krankenhausstation / © Harald Oppitz (KNA)
Klinikseelsorger steht auf dem Flur einer Krankenhausstation / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA
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