Soldat mit Gotteslob in der Hand / © Julia Steinbrecht (KNA)
Unterstützung für Bundeswehrangehörige

Soldaten und Kirche

Nach dem Soldatengesetz hat jeder Soldat und jede Soldatin Anspruch auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung. Bislang leisten in der Bundeswehr die evangelische und die katholische Kirche eine vertraglich vereinbarte Militärseelsorge für die Soldaten und deren Angehörige. Seit Juni 2021 ist auch ein Militärrabbiner tätig.

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