Missbrauchs-Betroffenenbeirat im Osten lässt Ämter ruhen

Möglichkeiten der Mitwirkung beschränkt

Streit um die gemeinsame Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Erzbistum Berlin, den Bistümern Dresden-Meißen und Görlitz sowie der Katholischen Militärseelsorge: Eine Satzungsänderung sorgt für gewaltigen Unmut.

Symbolbild leerer Konferenztisch / © hxdbzxy (shutterstock)
Symbolbild leerer Konferenztisch / © hxdbzxy ( shutterstock )

Der Betroffenenbeirat lässt die Entsendung seiner beiden Mitglieder in eine unabhängige Aufarbeitungskommission ab sofort ruhen, wie Beiratssprecher Michael Köst am Donnerstag auf Anfrage bestätigte.

Auch könne der Beirat einer Konstituierung der Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zustimmen und widerspreche ihr "in aller Form", sagte Köst. Anlass ist eine Änderung der Satzung durch die Bischöfe. Über deren Inhalt wurde der Betroffenenbeirat nach eigenem Bekunden erst nachträglich informiert und sieht darin eine wesentliche Beschneidung seiner Mitwirkungsrechte. Zuerst hatte die Freie Presse berichtet.

Satzungsänderung

Die Satzungsänderung legt fest, dass in der Kommission das Amt des oder der Vorsitzenden sowie der zwei Stellvertretenden unter anderen nicht von einem Entsandten des Betroffenenbeirats bekleidet werden kann. Dagegen sieht die Vereinbarung zwischen dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz vom April 2020 eine solche Einschränkung nur für den Vorsitzenden vor. Nach der ursprünglichen Satzung für die drei Bistümer und die Militärseelsorge hätte ein Entsandter des Betroffenenbeirats den Vorsitz übernehmen können, ebenso wie die Stellvertretung.

Blick auf die Hofkirche in Dresden / © Anton Kudelin (shutterstock)
Blick auf die Hofkirche in Dresden / © Anton Kudelin ( shutterstock )

Die Bischöfe beschlossen die Satzungsänderung am 15. Oktober, unmittelbar nach einem Treffen mit dem Betroffenenbeirat am selben Tag, bei dem die Bischöfe laut Köst nichts zum Inhalt der Änderung mitgeteilt hatten. Vier Tage später sei der Betroffenenbeirat über die konkrete Satzungsänderung per E-Mail informiert worden.

Beschränkung der Mitwirkungsmöglichkeiten

Der Sprecher des Erzbistums Berlin, Stefan Förner, erklärte im Namen der Bistümer: "Eine Beschränkung der Mitwirkungsmöglichkeiten ist in keiner Weise mit dieser Änderung beabsichtigt."

Sankt-Hedwigs-Kathedrale / © Kristian Barthen (KNA)
Sankt-Hedwigs-Kathedrale / © Kristian Barthen ( KNA )

Am 18. September seien alle Mitglieder der Aufarbeitungskommission über die vorgesehene Änderung informiert worden, darunter auch die entsandten Mitglieder des Betroffenenbeirats. Laut Köst wurde nur mitgeteilt, dass eine Satzungsänderung beabsichtigt sei, nicht aber, worum es dabei inhaltlich gehe.

Die Einrichtung von unabhängigen Aufarbeitungskommissionen in den katholischen Erzbistümern und Bistümern geht auf eine Vereinbarung zwischen dem Unabhängigem Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, und der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2020 zurück. In den meisten Bistümern haben sich inzwischen solche Kommissionen konstituiert.

 

Quelle:
KNA