Zollitsch will mit Missbrauchs-Betroffenen sprechen

Aussprache möglich?

Der frühere Bischofskonferenz-Vorsitzende und Freiburger Erzbischof Zollitsch will sich mit dem Betroffenenbeirat im Erzbistum treffen. Ein entsprechendes Gesprächsangebot nehme er "gerne und dankbar" an, teilte sein Sprecher mit.

Der emeritierte Erzbischof Robert Zollitsch (vorne) / © Harald Oppitz (KNA)
Der emeritierte Erzbischof Robert Zollitsch (vorne) / © Harald Oppitz ( KNA )

Einen Termin gebe es nicht. Zu möglichen Inhalten des Gesprächs wolle Zollitsch öffentlich nichts sagen, so der Sprecher. Zunächst hatten die "Badische Neueste Nachrichten" berichtet.

Am Mittwoch hatte der Betroffenenbeirat ein am 6. Oktober von Zollitsch veröffentlichtes Internetvideo zu seiner Mitverantwortung bei sexualisierter Gewalt und Vertuschung als unzureichend kritisiert. Betroffene hätten das Video als bedrohliche Machtdemonstration empfunden.

Die Bitte um Verzeihung sei unangebracht, solange Zollitsch nicht mehr für Betroffene leiste und ihnen echten Dialog anbiete, so die Sprecherin des Beirats, Julia Sander. Der Beirat forderte Zollitsch auch auf, eine Stiftung zugunsten von Missbrauchsbetroffenen zu gründen.

Unzureichende Entschuldigung

Der frühere Bischofskonferenz-Vorsitzende hatte in dem Video nach langem Schweigen große Fehler und persönliche Schuld im Umgang mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt und Missbrauch eingeräumt. Er bat Opfer und ihre Familien um Verzeihung, "für das zusätzliche Leid, das Ihnen mein Verhalten bereitet hat". Konkrete Hinweise zu persönlichem Fehlverhalten gab er nicht. Zugleich betonte er, ab 2010 Anstöße für Aufarbeitung und Prävention gegeben zu haben.

Freiburger Münster / © FooTToo (shutterstock)

Das Handeln Zollitschs, der im Erzbistum Freiburg zunächst als Personalchef und dann als Bischof Verantwortung trug, wird auch in einer Studie zu sexualisierter Gewalt und Vertuschung im Erzbistum untersucht. Ursprünglich hätte die Studie an diesem Dienstag erscheinen sollen. Sie wurde auf Ende April verschoben, um sie rechtssicher zu machen.

 

 

Quelle:
KNA
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