Mehr Mitbestimmungsrechte bei Bischofsbestellung

Wir sind das Volk?

Künftig soll es mehr Mitbestimmungsrechte bei der Wahl der Bischöfe in Deutschland geben. Das Reformvorhaben Synodaler Weg einigte sich darauf verbindlich am Freitagabend. Auch über die Frage zu Frauen und Ämtern wurde abgestimmt.

Wer wählt künftig die Bischöfe in Deutschland? / © Christoph Soeder (dpa)
Wer wählt künftig die Bischöfe in Deutschland? / © Christoph Soeder ( dpa )

In Zweiter Lesung votierten 177 Teilnehmer (88 Prozent) mit Ja, 24 mit Nein, 6 enthielten sich. Von den anwesenden Bischöfe stimmten 42 dafür (79 Prozent) und 11 dagegen. Damit erhielt der Text die gemäß Satzung notwendige doppelte Zweidrittelmehrheit.

Laut dem Papier mit dem Titel "Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs" soll "das Volk Gottes insgesamt als handelndes Subjekt in Erscheinung treten". Erarbeitet werden soll eine "Musterordnung für die freiwillige Selbstbindung der jeweiligen Domkapitel bei der Bestellung von Bischöfen". Vorgesehen ist ein zusätzliches beratendes Gremium, das mit dem Domkapitel gemeinsam eine Liste geeigneter Kandidaten erstellt, die nach Rom gesandt wird.

In der Debatte zeigte sich vielfach eine grundsätzliche Zustimmung zu dem Papier, zugleich gab es Unsicherheit in diversen Detailfragen.

Ein Antrag, die finale Abstimmung auf eine Dritte Lesung zu verschieben, um noch Unklarheiten ausräumen zu können, fand jedoch keine Mehrheit.

"Frauen-Frage" mit klarer Botschaft

Ebenfalls am Freitagabend verabschiedete die in Frankfurt tagende Vollversammlung des Synodalen Wegs in Erster Lesung mit deutlicher Mehrheit zwei Handlungstexte zum thema Frauen. Diese plädieren für einen Frauendiakonat sowie für die Gründung einer Kommission unter Federführung des künftigen nationalen Synodalrats, die sich mit dem Thema des «sakramentalen Amtes von Menschen jeden Geschlechts» befassen soll. Außerdem sollen die deutschen Bischöfe das Anliegen auch bei der von Papst Franziskus angestoßenen Weltsynode einbringen.

Das Papier "Diakonat der Frau" sieht vor, dass die deutschen Bischöfe beim Papst eine Erlaubnis für die Öffnung des diakonischen Amts für Frauen beantragen. Ein sogenannter Indult, ein Gnadenerweis, soll mit Blick auf jenen Passus des Kirchenrechts erwirkt werden, der festschreibt: "Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann." In der Debatte äußerten mehrere Teilnehmer die Ansicht, dass ihnen der Antrag nicht weit genug gehe. Der Münchner Kardinal Reinhard Marx sagte indes, er könne sich nicht vorstellen, dass der Vatikan solch einem Indult zustimmen werde. Das Anliegen eines Frauendiakonats unterstütze er aber.

Zuvor hatte das Reformprojekt in einer von Teilnehmern als historisch bezeichneten Abstimmung mit großer Mehrheit (85 Prozent) für einen entsprechende Grundtext votiert. Das Papier befasst sich mit der Geschlechtergerechtigkeit in der katholischen Kirche und betont: "Nicht die Teilhabe von Frauen an allen kirchlichen Diensten und Ämtern ist begründungspflichtig, sondern der Ausschluss von Frauen vom sakramentalen Amt."

Für den Ausschluss von Frauen aus der Verkündigung gebe es "keine klare Traditionslinie". Neben "vermeintlich eindeutigen Aussagen im Mainstream der Tradition zu Ungunsten von Frauen" habe es immer auch gegenläufige Entwicklungen gegeben. Ferner wird eine "grundlegende Befragung und Veränderung der herrschenden Strukturen und Machtverhältnisse" gefordert. Gleichwohl kann das Papier auch nach einer möglichen Verabschiedung in Zweiter Lesung keine praktische Veränderungskraft entfalten, da die entsprechenden Regelungen nur auf Ebene der Weltkirche veränderbar sind.

Quelle:
KNA
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