Mehr als 1.000 Anträge von Missbrauchsbetroffenen bearbeitet

Wartezeit sinkt auf sechs Monate

Gut anderthalb Jahre nach ihrer Gründung hat die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen insgesamt 1.136 Anträge von Missbrauchsopfern in der katholischen Kirche bearbeitet. Rund 25 Millionen Euro seien bewilligt worden.

Symbolbild Kirche und Geld / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Kirche und Geld / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Mit Stand Ende Mai habe die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) über insgesamt 1.136 Anträge entschieden, sagte die Vorsitzende Margarete Reske am Montag in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Dabei seien Anerkennungsleistungen in einer Gesamthöhe von rund 25 Millionen Euro bewilligt worden.

"Der Bestand sinkt kontinuierlich"

"Während zum Jahreswechsel 949 Anträge noch unerledigt waren, stehen jetzt unter Berücksichtigung der weiteren Eingänge des Jahres 2022 trotzdem nur noch 676 Anträge zur Entscheidung an", fügte Reske hinzu. "Der Bestand sinkt also kontinuierlich und ohne Berücksichtigung von neuen Eingängen müsste der jetzige Bestand dieses Jahr zu schaffen sein." Derzeit gehen Reske zufolge rund 40 Anträge pro Monat bei der UKA ein; in den ersten fünf Monaten des Vorjahres waren es durchschnittlich über 200.

Margarete Reske, Juristin und Vorsitzende der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) / © Julia Steinbrecht (KNA)
Margarete Reske, Juristin und Vorsitzende der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen nahm am 1. Januar 2021 in Bonn ihre Tätigkeit auf. Sie hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Wartezeit beträgt unter sechs Monate

Auf die Frage, wie lange Betroffene, die ihren Antrag jetzt einreichen, auf einen Bescheid warten müssten, antwortete Reske, die Wartezeit, sei von über einem Jahr auf unter sechs Monate gesunken. "Ein Antrag, der heute eingeht, wird nach menschlichem Ermessen im Herbst, auf jeden Fall aber noch dieses Jahr entschieden."

Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA)

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, kurz UKA, hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski (shutterstock)
Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski ( shutterstock )
Quelle:
KNA
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