Papst lehnt Rücktritt von Kardinal Barbarin ab

Lyons Erzbischof bleibt im Amt

Papst Franziskus hat den Rücktritt Kardinals Philippe Barbarin nicht angenommen. Angesichts der Schwierigkeiten, die das Erzbistum Lyon im Moment durchlebe, habe der Papst dem Erzbischof die Entscheidung selbst überlassen.

Kardinal Philippe Barbarin / © Jean-Matthieu Gautier (KNA)
Kardinal Philippe Barbarin / © Jean-Matthieu Gautier ( KNA )

Das erklärte Vatikansprecher Alessandro Gisotti am Dienstag. Barbarin habe entschieden, sich "für eine gewisse Zeit zurückzuziehen". In dieser Zeit solle sein Generalvikar Yves Baumgarten die Leitung der Erzdiözese übernehmen, so Gisotti.

Barbarin war am 7. März zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er einen Priester nicht angezeigt hatte, der vor rund 40 Jahren mehrere minderjährige Pfadfinder sexuell missbrauchte. Die Schuld des Priesters ist bisher nicht rechtskräftig festgestellt worden.

"Dem Heiligen Stuhl ist wichtig, erneut seine Nähe gegenüber allen Missbrauchsopfern zu bekräftigen, sowie gegenüber allen Gläubigen der Diözese Lyons und der gesamten Kirche in Frankreich, die alle einen besonders schmerzlichen Moment durchleben", heißt es in Gisottis Erklärung.

Bischofskonferenz zeigt sich erstaunt

Unterdessen hat sich der Vorsitzende der Französischen Bischofskonferenz, Georges Pontier, erstaunt über die Entscheidung des Papstes zu Kardinal Philippe Barbarin gezeigt. Das führe zu einer noch nie dagewesenen Situation, sagte Pontier französischen Medienberichten zufolge.

Pontier sieht die nun entstandene Situation als "Konflikt zwischen zwei Anforderungen". Auf der einen Seite müsse der Rechtsweg respektiert werden - Barbarin ist gegen das Urteil in Berufung gegangen - und auf der anderen Seite stehe das Wohl der Diözese

Missbrauchsfälle nicht angezeigt

Barbarin ist der höchste katholische Würdenträger Frankreichs. Vergangene Woche wurde er überraschend zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt, weil er Fälle sexueller Übergriffe auf Minderjährige nicht angezeigt habe. Er hatte daraufhin angekündigt, ein Rücktrittsgesuch beim Papst einzureichen. Anders als in Deutschland besteht in Frankreich eine strafbewehrte Pflicht, Fälle von sexuellem Missbrauch der Justiz zu melden.

Am Montag hatte er Papst Franziskus zu einer Privataudienz getroffen. Der Vatikan hatte zunächst aber nicht weiter ausgeführt, was Ergebnis der Audienz war.


Erzbischof Georges Pontier / © Cristian Gennari (KNA)
Erzbischof Georges Pontier / © Cristian Gennari ( KNA )
Quelle:
dpa , KNA
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