Landesbischof betont Unverzichtbarkeit von Feiertagen

"Nicht Luxus, sondern Notwendigkeit"

Christliche Feiertage sind nach den Worten von Bayerns evangelischem Landesbischof Christian Kopp mehr als arbeitsfreie Tage. Sie seien Ausdruck des Glaubens, förderten seelische Gesundheit und böten Gelegenheiten für Gemeinschaft.

Außerhalb des Büros auf einer Karte am Schreibtisch geschrieben
 / © Brt (shutterstock)
Außerhalb des Büros auf einer Karte am Schreibtisch geschrieben / © Brt ( shutterstock )

Das erklärte Kopp am Montag in München. 

"Sie schaffen Räume, in denen Menschen einander begegnen, zur Ruhe kommen und neue Kraft schöpfen." Deshalb lehne es die evangelische Kirche auch ab, gesetzliche Feiertage zur Konjunkturförderung zu streichen. Solche Maßnahmen steigerten weder nachhaltig die Produktivität noch entfalteten sie gesellschaftlich positive Wirkungen.

Christian Kopp / © Sven Hoppe (dpa)
Christian Kopp / © Sven Hoppe ( dpa )

Feiertage wie sie aktuell mit Christi Himmelfahrt und Pfingsten anstünden, seien spirituelle Wegmarken, die nicht nur für Christinnen und Christen Bedeutung hätten, sagt der Landesbischof. Sie prägten den Jahreslauf und stärkten das soziale Miteinander unabhängig von Herkunft oder Konfession. 

"Eine Gesellschaft braucht Zeiten der Ruhe und gemeinsame Orientierungspunkte. Gerade in einer Zeit ständiger Beschleunigung und Flexibilität ist das Innehalten und Atemholen nicht Luxus, sondern Notwendigkeit", sagte Kopp.

Wirtschaft wird nicht ausgebremst

Der Leiter des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Peter Lysy, betonte, Feiertage bremsten die Wirtschaft nicht aus. Der Blick nach Bayern, das deutschlandweit die meisten Feiertage habe, beweise das Gegenteil.

Schließlich zähle der Freistaat zu den wirtschaftlich stärksten Regionen des Landes. Auch arbeitsmarktpolitische Daten bestätigten dies. "Laut dem Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wurden 2024 in Deutschland 55 Milliarden Arbeitsstunden geleistet, das sind drei Milliarden mehr als noch vor zehn Jahren", so Lysy.

Gesetzliche Feiertage

Gesetzliche Feiertage werden festgelegt in den jeweiligen Feiertagsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Nur der 3. Oktober, der Tag der Deutschen Einheit, geht auf ein Bundesgesetz zurück. Ansonsten variiert die Anzahl der Feiertage je nach Bundesland. Neun Feiertage gelten in allen Bundesländern einheitlich: Neujahrstag (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag (25.12. und 26.12.).

Kalenderblatt mit dem Wort "Feiertag" am 31. Oktober 2018 / © Holger Hollemann (dpa)
Kalenderblatt mit dem Wort "Feiertag" am 31. Oktober 2018 / © Holger Hollemann ( dpa )
Quelle:
KNA