SPD und Linke sind gegen eine Abschaffung kirchlicher Feiertage

"Weder geboten noch sinnvoll"

Feiertage streichen und mehr arbeiten um die schwächelnde deutsche Konjunktur zu stärken? So lautet das Rezept mancher Wirtschaftsexperten. Mehrere Parteien halten nichts davon, doch eine reagiert wohlwollend.

Symbolbild Kalenderblatt 26. Dezember / © Victor Runov (shutterstock)
Symbolbild Kalenderblatt 26. Dezember / © Victor Runov ( shutterstock )

Der Vorstoß eines Wirtschaftsverbandes zur Abschaffung kirchlicher Feiertage stößt auf Ablehnung in der deutschen Politik. Armand Zorn, Fraktionsvize der SPD im Bundestag, sagte der "Welt" am Mittwoch: "Gesetzliche Feiertage fördern die Erholung und stärken damit auch die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deshalb ist für die SPD-Fraktion eine Reduktion der Feiertage weder geboten noch sinnvoll."

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft hatte zuvor mit einem entsprechenden Vorschlag für Schlagzeilen gesorgt. Europaweit habe Deutschland im Vergleich mit den Nachbarländern die meisten Feiertage. Einen davon zu streichen, "würde der deutschen Wirtschaft viel bringen und die Arbeitnehmer nicht stark belasten", so die Argumentation. 

Zuvor hatte auch der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, seine Forderung nach der Streichung von Feiertagen zur Steigerung der Wirtschaftsleistung wiederholt.

Auch Linke gegen Streichung von Feiertagen

Jörg Cezanne, Linke-Mitglied im Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Energie, reagierte ebenfalls ablehnend. Es gebe immer mehr Stress und Burn-out-Erkrankungen. Der Vorschlag des Verbandes sei daher "aus dem letzten Jahrtausend" und löse keine Probleme.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Leif-Erik Holm, äußerte sich hingegen positiv: «Ich wäre ja schon froh, wenn nicht noch zusätzliche Feiertage eingeführt würden, wie in einigen Bundesländern geschehen. Das können wir uns angesichts der
wirtschaftlichen Lage ganz sicher nicht leisten."

Gesetzliche Feiertage

Gesetzliche Feiertage werden festgelegt in den jeweiligen Feiertagsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Nur der 3. Oktober, der Tag der Deutschen Einheit, geht auf ein Bundesgesetz zurück. Ansonsten variiert die Anzahl der Feiertage je nach Bundesland. Neun Feiertage gelten in allen Bundesländern einheitlich: Neujahrstag (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag (25.12. und 26.12.).

Kalenderblatt mit dem Wort "Feiertag" am 31. Oktober 2018 / © Holger Hollemann (dpa)
Kalenderblatt mit dem Wort "Feiertag" am 31. Oktober 2018 / © Holger Hollemann ( dpa )
Quelle:
KNA