Länder sollen laut Zeitung zehn Milliarden an Kirchen zahlen

Einmalige Ablöse

Die Ampel berät über den Wegfall der Staatsleistungen für die beiden großen Kirchen in Deutschland. Für eine Ablöse könnten die Bundesländer nach Informationen der "Bild"-Zeitung rund 10,2 Milliarden Euro zahlen.

Debatte um Staatsleistungen / © Julia Steinbrecht (KNA)
Debatte um Staatsleistungen / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das berichtet die Zeitung am Freitag unter Berufung auf die FDP-Bundestagsabgeordnete Sandra Bubendorfer-Licht, die mit der Aushandlung der Ablöse befasst sei.

Staatsleistungen an die Kirchen

Viele katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen erhalten aus historischen Gründen regelmäßig Geld von Bundesländern. Die meisten dieser sogenannten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803: Damals wurden zahlreiche Kirchengüter auf der rechten Rheinseite enteignet und verstaatlicht. Nutznießer waren deutsche Reichsfürsten, die damit für Gebietsverluste an Frankreich auf der linken Rheinseite entschädigt wurden.

Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio (shutterstock)
Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio ( shutterstock )

Der veranschlagte Wert richte sich demnach nach einer Rechnung der Ampel-Koalition, die eine einmalige Ablöse für die kommenden 18,6 Jahre festlege. Der endgültige Faktor werde aber derzeit noch beraten "noch nach oben oder unten verändern", sagte Bubendorfer-Licht der "Bild".

Laut "Bild" fordert die Kirche die Ablösesumme für 20 Jahre, die sich dann auf 11 Milliarden Euro belaufe. "Einige Bischöfe hofften sogar auf 27,5 Milliarden", so die Zeitung. Die Deutsche Bischofskonferenz wollte diese Zahlen nicht bestätigen, da die Haushalte und Vermögenswerte individuell in den Bistümern abgefragt werden müssten, erklärte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, auf Anfrage. "Die Gespräche zum Thema 'Ablösung' laufen auf verschiedenen Ebenen. Eine Zeitperspektive können wir nicht nennen."

Hintergrund: Enteignung der Kirchengüter

Derzeit fließen pro Jahr rund 550 Millionen Euro aus den meisten Länderhaushalten an die evangelischen und katholischen Landeskirchen und Bistümer, davon rund 60 Prozent an die evangelischen Landeskirchen.

Die Staatsleistungen gehen zumeist auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden. Sie umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen aber auch die Übernahme der Besoldung von Bischöfen, Domherren und Zuschüssen zu Pfarrergehältern. Der Auftrag zur Ablösung ist schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 festgeschrieben. 1949 wurde er ins Grundgesetz übernommen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen.

Hanke: Für schnelle und einvernehmliche Lösung

Die Kirchen stehen einer möglichen Ablösung aufgeschlossen gegenüber. Derzeit gibt es in mehreren Bundesländern und auf kirchlicher Seite Diskussionen darüber. Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke sagte der "Bild"-Zeitung, er sei für eine schnelle und einvernehmliche Lösung.

"Wenn die Kirchen jetzt pokern, stehen sie bei der rasant nachlassenden gesellschaftlichen Bedeutung der Kirchen am Ende ohne nennenswerte Ablöse da. Problematisch ist, wenn der Bund Gesetze beschließt und die Länder müssen zahlen."

Quelle:
KNA