Katholisches Büro NRW wünscht sich Ende der Staatsleistungen

"Vernünftige Lösung hinbekommen"

Millionen Euro wandern jedes Jahr als Entschädigung für Enteignungen aus dem 19. Jahrhundert vom Staat an die Kirchen. Doch die Kirchen in NRW sind gar nicht so glücklich mit diesem Zustand und wünschen sich Veränderungen.

Antonius Hamers / © Nicole Cronauge (Katholisches Büro NRW)

DOMRADIO.DE: Die Staatsleistungen haben ja einen historischen Hintergrund. Da geht es auch um die Enteignung von Kirchen im 19. Jahrhundert. Wie muss man das verstehen?

Dr. Antonius Hamers (Katholisches Büro NRW): Es ist genau, wie Sie gerade gesagt haben. Es sind Entschädigungszahlungen, die der Staat der Kirche dafür bezahlt, dass zu Beginn des 19. Jahrhunderts in der sogenannten Säkularisation das Vermögen der Klöster und der Bistümer den Kirchen weggenommen worden und zum Teil an den Staat und zum Teil an den Adel gefallen ist. Und dafür gibt es eben wiederkehrende Leistungen, sogenannte Staatsleistungen. Diese Staatsleistungen beziehen sich einzig und alleine auf diese Entschädigungszahlungen. Darüber hinaus gibt es selbstverständlich Leistungen, zum Beispiel dafür, dass wir Kindergärten betreiben, dafür, dass wir Schulen betreiben, dafür, dass wir Altenheime betreiben. Diese Leistungen sind damit nicht gemeint. Es geht nicht um die Ersatzleistungen oder um die Zusatzleistungen, um die staatlichen Leistungen im sozialen Bereich, sondern es geht einzig und alleine um diese Entschädigung, die wir dafür bekommen, dass uns ein Großteil unseres Grundvermögens zu Beginn des 19. Jahrhunderts genommen worden ist.

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Immer wieder angesprochen wird die Bezahlung der Bischöfe. Da geht es um pauschale Leistungen. Und natürlich werden die Personalaufwendungen, die wir haben, nicht alleine aus den Staatsleistungen beglichen. Die sind in Nordrhein-Westfalen viel zu niedrig dafür, sondern auch darüber hinaus durch Kirchensteuerzahlungen.

DOMRADIO.DE: Wofür brauchen die Kirchen denn dann jetzt noch diese Staatsleistungen?

Hamers: Es ist so, dass diese Staatsleistungen festgelegt worden sind, damals im 19. Jahrhundert. Sie sind bestätigt worden in der Weimarer Reichsverfassung und sie sind bestätigt worden in den Konkordaten, also in den Verträgen, die die katholische Kirche bzw. der Heilige Stuhl mit dem Land Preußen zum Beispiel und mit dem Deutschen Reich geschlossen haben. Gleichzeitig besteht der Auftrag, diese Staatsleistungen abzulösen, das heißt einzustellen gegen eine einmalige Geldzahlung. Darüber verhandeln wir.

Selbstverständlich ist es schwierig, Menschen heute klar zu machen, warum nach wie vor der Staat Geld bezahlt für Entschädigungen bzw. für Enteignungen im 19. Jahrhundert. Und deswegen bemühen wir uns, zumindest in Nordrhein-Westfalen, aber auch auf der Bundesebene, eine vernünftige Lösung hinzubekommen, um diese Staatsleistungen abzulösen, sprich einzustellen gegen eine Entschädigungszahlung.

Antonius Hamers über Staatsleistungen

"Wir in Nordrhein-Westfalen haben eine relativ geringe Summe"

DOMRADIO.DE: Auf das wurde sich ja schon vor einigen Jahren geeinigt. Aber es ist bisher noch nicht umgesetzt worden. Warum?

Hamers: Weil es sehr kompliziert ist, weil die Höhe der Staatsleistungen von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ist. Wir in Nordrhein-Westfalen haben eine relativ geringe Summe und wir sind deswegen schon vor längerer Zeit auf das Land zugegangen, haben gesagt, wir möchten gerne über die Ablösung verhandeln, weil diese Summe, die wir bekommen, in keinem Verhältnis steht zu den schlechten Nachrichten und zu der ständigen Anfrage, die sie uns bescheren. Und insofern sind wir im Grunde auf dem Standpunkt, dass wir die gerne loswerden wollen.

Für uns spielen diese Staatsleistungen lange nicht die Rolle, die sie zum Beispiel für die Kirchen in den süddeutschen und in den ostdeutschen Ländern spielen. Da sind diese Staatsleistungen sehr viel höher. Da reden wir zum Teil über dreistellige Millionenbeträge, die die Kirchen insgesamt in einem Bundesland bekommen. Das ist bei uns weit weniger. Hier sprechen wir über 24 Millionen Euro pro Jahr für beide Kirchen. Das hört sich auf den ersten Blick sehr viel an. Runtergebrochen auf die fünf Bistümer und die drei Landeskirchen ist das aber eine relativ überschaubare Summe.

DOMRADIO.DE: Liegt das dann auch daran, dass die Bistümer in Nordrhein-Westfalen ja auch etwas mehr Vermögen und Einkünfte haben als zum Beispiel bei den Ost-Bistümern?

Hamers: Auch das kommt dazu, dass natürlich die Bistümer in Nordrhein-Westfalen durchweg finanziell sehr viel besser gestellt sind, weil sie sehr viel höhere Kirchensteuereinnahmen haben als zum Beispiel ostdeutsche Diözesen. Die sind ja auch sehr viel kleiner, haben also sehr viel weniger Mitglieder als die nordrhein-westfälischen Kirchen. Das ist natürlich wiederum eine Frage, ob ein so kleines Bistum mit so wenigen Mitgliedern langfristig überhaupt überlebensfähig ist.

Das Interview führte Florian Helbig.

Staatsleistungen an die Kirchen

Viele katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen erhalten aus historischen Gründen regelmäßig Geld von Bundesländern. Die meisten dieser sogenannten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803: Damals wurden zahlreiche Kirchengüter auf der rechten Rheinseite enteignet und verstaatlicht. Nutznießer waren deutsche Reichsfürsten, die damit für Gebietsverluste an Frankreich auf der linken Rheinseite entschädigt wurden.

Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio (shutterstock)
Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio ( shutterstock )
Quelle:
DR