Staatsleistungen an die Kirchen

Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio (shutterstock)
Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio ( shutterstock )

Viele katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen erhalten aus historischen Gründen regelmäßig Geld von Bundesländern. Die meisten dieser sogenannten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803: Damals wurden zahlreiche Kirchengüter auf der rechten Rheinseite enteignet und verstaatlicht. Nutznießer waren deutsche Reichsfürsten, die damit für Gebietsverluste an Frankreich auf der linken Rheinseite entschädigt wurden.

Diese rechtswidrige Enteignung war eine der größten Vermögensumschichtungen der deutschen Geschichte. Die Fürsten verpflichteten sich im Gegenzug, den Kirchen regelmäßige Unterhaltszahlungen zum Bestreiten ihrer Aufgaben zu leisten.

Diese "altrechtlichen" Staatsleistungen umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen aber auch die Übernahme der Besoldung von Bischöfen, Domherren und Zuschüssen zu Pfarrergehältern. Diese Dotationen wurden später von den deutschen Ländern übernommen, teils in pauschalierter, vereinfachter Form. Seit der Wiedervereinigung 1990 erhalten auch die Kirchen in Ostdeutschland wieder diese Zahlungen; die DDR war diesen Verpflichtungen nur vereinzelt nachgekommen.

600 Millionen Euro pro Jahr

Für die beiden großen Kirchen zusammen machen diese Staatsleistungen jährlich etwa 600 Millionen Euro aus; davon gehen rund 60 Prozent an die evangelischen Landeskirchen. Von diesen historisch bedingten Zahlungen, die von den Steuerzahlern aufgebracht werden, zu unterscheiden ist das Recht der Kirchen, von ihren Mitgliedern Beiträge ("Kirchensteuern") zu erheben. Diese werden über die staatlichen Finanzämter eingetrieben, wofür die Kirchen Gebühren zahlen.

Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 bestimmte in Artikel 138, dass die Staatsleistungen durch Landesgesetze "abgelöst werden" sollen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen. Das Grundgesetz übernahm 1949 in Artikel 140 diese Verpflichtung. Die Kirchen stehen einer möglichen Ablösung aufgeschlossen gegenüber.

Die Ampel-Koalition strebt ein Grundsätzegesetz an, das die Rahmenbedingungen für eine Ablösung schaffen soll. Darüber sind Bund, Länder und Kirchen im Gespräch. Die Ministerpräsidenten hatten dem Vorhaben aufgrund der Kosten zunächst aber eine Absage erteilt, da es um Ablösesummen in zweistelliger Milliardenhöhe geht. (KNA, 22.04.2023)