Kommt der gemeinsame Religionsunterricht in Niedersachsen?

"Mutig und richtig"

Pläne der beiden großen Kirchen, einen gemeinsamen christlichen Religionsunterricht in Niedersachsen einzuführen, stoßen auf positives Echo. Es seien jedoch von Seiten des Landes noch einige fachliche und rechtliche Fragen zu prüfen.

Schüler melden sich im Unterricht am Aloisiuskolleg in Bonn am 8. Juli 2019. / © Julia Steinbrecht (KNA)
Schüler melden sich im Unterricht am Aloisiuskolleg in Bonn am 8. Juli 2019. / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Der niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) lobte am Montag den bundesweit einmaligen Vorschlag. "Ich finde diesen Weg ausgesprochen mutig und ausgesprochen richtig", sagte er bei einer Tagung in Hannover. Vor der Umsetzung seien jedoch von Seiten des Landes noch einige fachliche und rechtliche Fragen zu prüfen. Dies solle auf konstruktive Weise geschehen, versprach Tonne.

Katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen in Niedersachsen hatten im Mai vergangenen Jahres einen Vorschlag für einen "gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterricht" vorgelegt. Er soll über die bisherige bloße Kooperation der beiden Kirchen bei ihren jeweils eigenen Religionsunterrichten hinausgehen. So ist etwa an die Entwicklung eines gemeinsamen Lehrplans gedacht.

Verhandlungen mit der neuen Landesregierung

Nach Abschluss eines knapp anderthalbjährigen Beratungsprozesses wollen die Kirchen eigenen Angaben zufolge noch in diesem Jahr in Verhandlungen mit der Landesregierung eintreten. Deren Zustimmung vorausgesetzt, könne der neue Unterricht zum Schuljahr 2025/26 an den Start gehen, hieß es.

Auch kirchliche Fachleute und ein Verfassungsrechtler äußerten sich bei der Tagung vorwiegend positiv zu dem neuen Modell. "Nach meiner Einschätzung gewinnt der Religionsunterricht durch die ökumenische Öffnung an geistlicher Tiefe und existenzieller Dichte", sagte etwa die katholische Theologin Dorothea Sattler. Zu prüfen sei, ob nicht auch andere Konfessionen wie Freikirchen und Orthodoxe in das Modell mit einbezogen werden könnten. Auch müsse eine ökumenische Bildung beteiligter Religionslehrer sichergestellt werden.

Hintergrund: Religionsunterricht in Deutschland

Der Religionsunterricht in Deutschland ist als einziges Unterrichtsfach im Grundgesetz abgesichert. Als ordentliches Lehrfach ist er in den meisten Bundesländern den übrigen Schulfächern gleichgestellt. Schüler können sich aber aus Gewissensgründen abmelden.

Schüler im Religionsunterricht / © Peter Steffen (KNA)
Schüler im Religionsunterricht / © Peter Steffen ( KNA )
Quelle:
KNA