Kirchenrechtler äußert sich zur Rolle Gänsweins in Freiburg

"Beide sind Bischöfe"

Nach Einschätzung des Kirchenrechtlers Georg Bier steht der von Papst Franziskus nach Freiburg zurückgeschickte Erzbischof Georg Gänswein in keiner Rechtsbeziehung zum Erzbistum Freiburg. Er unterstünde direkt dem Papst, so Bier.

Erzbischof Georg Gänswein / © Andreas Oertzen (KNA)
Erzbischof Georg Gänswein / © Andreas Oertzen ( KNA )
Stephan Burger, Erzbischof von Freiburg spricht bei einer Pressekonferenz der Erzdiözese Freiburg zum Umgang mit Missbrauch / © Silas Stein (dpa)
Stephan Burger, Erzbischof von Freiburg spricht bei einer Pressekonferenz der Erzdiözese Freiburg zum Umgang mit Missbrauch / © Silas Stein ( dpa )

Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger habe damit auch keine Weisungsbefugnis, sagte Bier dem Portal katholisch.de. "Der Erzbischof von Freiburg ist nicht der hierarchische Obere von Erzbischof Gänswein. Beide sind Bischöfe und haben als solche den Papst als Oberen, der im Zweifelsfall selbst oder über seine Kurie eventuelle Konflikte lösen müsste."

Der langjährige Papstsekretär Gänswein ist seit vergangener Woche wieder in Freiburg. Zur beruflichen Zukunft oder zu Gänsweins Aufgaben machten der Vatikan und das Erzbistum bisher keine Angaben.

Zusammenarbeit unklar

Erzbischof Georg Gänswein / © Paolo Galosi/Romano Siciliani (KNA)
Erzbischof Georg Gänswein / © Paolo Galosi/Romano Siciliani ( KNA )

Unklar ist auch, wie eine Zusammenarbeit mit der Kirche vor Ort aussehen kann. Dies soll sich in den kommenden Tagen bei einem Gespräch mit Burger entscheiden.

Bier räumte ein, dass andere Kirchenrechtler die Rechtssituation Gänsweins anders bewerten könnten. Im Hintergrund steht die Frage, ob Gänswein auch nach seiner Bischofsweihe in Rom weiterhin in seiner Heimatdiözese Freiburg, in der er zum Priester geweiht wurde, inkardiniert ist.

Der kirchenrechtliche Fachbegriff meint, dass kein Priester freischwebend handeln kann, sondern mit der Priesterweihe fest zu einem Bistum zugeordnet wird. Das Kirchenrecht regelt allerdings nicht präzise, ob eine Bischofsweihe diese Inkardination aufhebt. Bier argumentiert so.

Freiburg beteiligt sich an Gehalt

Georg Bier, Theologe und Professor für Kirchenrecht an der Universität Freiburg / © Andree Kaiser (KNA)
Georg Bier, Theologe und Professor für Kirchenrecht an der Universität Freiburg / © Andree Kaiser ( KNA )

Laut dem Freiburger Universitätsprofessor ist eine weitere Finanzierung von Gänswein durch das Erzbistum Freiburg von dieser Inkardinationsproblematik unabhängig. Freiburg beteiligte sich seit Jahren an Gänsweins Gehalt - auch in seiner langen Zeit im Vatikan.

Gänswein stammt aus dem Schwarzwald und arbeitete viele Jahre für Papst Benedikt XVI. Seit 2013 war er unter Franziskus gleichzeitig Präfekt des Päpstlichen Hauses. Vor kurzem teilte der Vatikan mit, dass Gänsweins Tätigkeit in Rom beendet ist und Franziskus ihn nach Freiburg zurückschickt. Zuletzt sorgte Gänsweins Buch "Nichts als die Wahrheit" international für Schlagzeilen und Diskussionen, weil es Details über Konfliktlinien zwischen Papst Franziskus und seinem Vorgänger enthält.

Erzbistum Freiburg in Zahlen

Das Erzbistum Freiburg ist eines der größten der 27 deutschen Bistümer. Es erstreckt sich über 16.300 Quadratkilometer. Dazu gehören Schwarzwald, Bodensee und Hochrhein, Oberrheinische Tiefebene, Odenwald, die Region Hohenzollern und Taubertal. Zusammen mit der Nachbardiözese Rottenburg-Stuttgart deckt es das Gebiet des Bundeslandes Baden-Württemberg ab.

Im Bistum arbeiten knapp 400 Priester und 600 weitere hauptamtliche Seelsorger: Gemeindereferenten, Pastoralreferenten, Diakone. Hinzu kommen ehrenamtlich Engagierte.

Freiburger Münster / © FooTToo (shutterstock)

 

Quelle:
KNA