Kirchenaustritt als Kündigungsgrund weiter ungeklärt

Europäische Gerichtshof wird keine Entscheidung treffen

Ob ein Kirchenaustritt als Kündigungsgrund mit EU-Recht vereinbar ist, bleibt vorerst ungeklärt. Grund ist ein neues Anerkenntnisurteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt, wie Recherchen des Portals katholisch.de am Montag ergaben.

Symbolbild Kirche vor Gericht / © New Africa (shutterstock)
Symbolbild Kirche vor Gericht / © New Africa ( shutterstock )

Demzufolge bekam vergangene Woche eine aus der Kirche ausgetretene Hebamme Recht, die von einem katholischen Krankenhaus entlassene worden war. Das beklagte Krankenhaus habe eine Anerkenntniserklärung abgegeben und damit den Anspruch der Klägerin als berechtigt anerkannt.

Das Anerkennungsurteil hat zur Folge, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH), den das Bundesarbeitsgericht in der Frage angerufen hatte, nun doch nicht mehr entscheiden muss, ob ein Kirchenaustritt vor Dienstantritt bei einem katholischen Krankenhaus ein Kündigungsgrund sein kann, wenn in der Klinik auch konfessionslose Mitarbeiter beschäftigt sind.

Kirchen haben eigenes Arbeitsrecht

Ohne das Anerkenntnisurteil hätte der EuGH eine Richtungsentscheidung treffen müssen, die je nach Ausgang deutliche Auswirkungen auf das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland hätte haben können. In der evangelischen und wie in der katholischen Kirche ist ein Kirchenaustritt derzeit ein Kündigungsgrund.

Die Kirchen in der Bundesrepublik haben ein eigenes Arbeitsrecht. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist im Grundgesetz verankert. Während in ähnlichen Fällen bislang das Bundesverfassungsgericht die kirchliche Position stärkte, gelten die Luxemburger Richter als deutlich skeptischer gegenüber den deutschen Regelungen.

Kirchliches Arbeitsrecht im Wandel der Zeit

Das eigenständige Arbeitsrecht der Kirchen ist in den vergangenen Jahren von verschiedenen Seiten massiv unter Druck geraten. Jetzt haben sich die katholischen Bischöfe auf eine Reform verständigt, nach der die private Lebensgestaltung, das Beziehungsleben und die Intimsphäre der Beschäftigten keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten sollen.

Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt wichtige Daten und Fakten.

Bischöfe für liberaleres kirchliches Arbeitsrecht (dpa)
Bischöfe für liberaleres kirchliches Arbeitsrecht / ( dpa )
Quelle:
KNA