Keine Kündigung wegen sexueller Orientierung im Bistum Trier

Brief an die Mitarbeiter

Das Bistum Trier verzichtet auf arbeitsrechtliche Konsequenzen für homosexuelle oder zivil wiederverheiratete Mitarbeitende. Dazu hat sich die Trierer Bistumsspitze in einem Brief an die Mitarbeiter verpflichtet.

Blick auf den Trierer Dom / © NatalyaBond (shutterstock)
Blick auf den Trierer Dom / © NatalyaBond ( shutterstock )

Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg teilte in einem am Freitag veröffentlichten Brief mit, er verpflichte sich in Absprache mit Bischof Stephan Ackermann, die entsprechenden Regelungen, die eigentlich Sanktionen vorsehen, auszusetzen. Eine Kündigung aufgrund der persönlichen Lebensführung sei somit ausgeschlossen.

Ulrich Graf von Plettenberg / © Helmut Thewalt (dpa)
Ulrich Graf von Plettenberg / © Helmut Thewalt ( dpa )

Kirche als angstfreier Raum

Mitarbeitende sollten Kirche als angstfreien Raum erleben und so Gewissheit haben, dass ihr Arbeitsplatz und ihre Lehrerlaubnis, wie sie beispielsweise Religionslehrer brauchen, nicht von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem privaten Beziehungsstatus abhängen. Die Entscheidung gelte auch für Mitarbeitende in verkündigungsnahen Berufen wie pastorale Mitarbeitende oder Religionslehrkräfte. Von Plettenberg ermunterte andere kirchliche Arbeitgeber wie die Caritas, eine ähnliche Selbstverpflichtung einzugehen.

Bischof Stephan Ackermann / © Harald Tittel (dpa)
Bischof Stephan Ackermann / © Harald Tittel ( dpa )

Arbeitsrechtliche Sanktionen in Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung, insbesondere im Fall einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Ehe halte er für nicht angemessen, so von Plettenberg. Auch sei in den vergangenen Jahren kein Bistumsmitarbeiter aus diesen Gründen entlassen worden.

Debatte um kirchliches Arbeitsrecht

Zuletzt mehrten sich die Stimmen, die für eine Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts warben. Eine Debatte um das Arbeitsrecht hatte im Januar die Initiative #OutInChurch ausgelöst, bei der sich 125 Kirchenmitarbeitende öffentlich als queer zu erkennen gaben. Das englische Wort "queer" ist ein Sammelbegriff für sexuelle Minderheiten, unter denen Homosexuelle die größte Gruppe sind.

Anfang der Woche hatten sich elf Generalvikare, die Verwaltungschefs katholischer Bistümer, auf Initiative des Trierer Generalvikars in einem Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, den Limburger Bischof Georg Bätzing, gewandt. Sie forderten einen sofortigen Verzicht auf arbeitsrechtliche Konsequenzen für Mitarbeitende bei der katholischen Kirche aufgrund ihrer persönlichen Lebensführung. Auch beim katholischen Reformvorhaben Synodaler Weg war das kirchliche Arbeitsrecht Thema und der Ruf nach Veränderungen laut.

Kirchliches Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die weit über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen und ihrer
Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich erheblich von den für andere Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Grundlage dafür ist das Grundgesetz, das den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht einräumt.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )
Quelle:
KNA
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