Die Reform der Krankenhausreform braucht aus Sicht der katholischen Krankenhäuser dringende Nachbesserungen. "Leider wurde das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz im Bundestag auf den letzten Metern noch realitätsfremder gemacht.
Weder die Verknüpfung der Pflegepersonaluntergrenzen mit den Leistungsgruppen noch die Regelung zum Pflegebudget sind in der Praxis umsetzbar", klagte die Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands, Bernadette Rümmelin, am Mittwoch in Berlin.
Das bedingungslose Koppeln der Leistungsgruppen an die Personaluntergrenzen drohe zum Ausschlusskriterium zu werden. "Aufgrund dieser Regelung könnten aktuell rund 50 Prozent der Kliniken ihre Leistungsgruppen verlieren oder gar nicht erst zugewiesen bekommen, wie eine aktuelle Berechnung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zeigt", sagte Rümmelin.
Dies treffe besonders kleine und mittlere Kliniken, die für die Versorgung in der Fläche wichtig seien, aber auch Unikliniken und Maximalversorger.
Im Rahmen der Reform sollen den Kliniken bestimmte Leistungsgruppen (beispielsweise Kardiologie, spezielle Chirurgie) zugewiesen werden. Das setzt voraus, dass sie über entsprechendes Personal, spezielle Technik und große Erfahrung bei der Behandlung verfügen. Die Leistungsgruppen sollen für eine Spezialisierung sorgen und auch dazu beitragen, dass es kein Überangebot für konkrete Behandlungsfelder in der jeweiligen Region gibt.
Pflegebudget neu aufstellen
Dass zugleich das Pflegebudget nicht mehr für sogenannte hauswirtschaftliche, logistische, administrative oder technische Tätigkeiten genutzt werden dürfe, schaffe nur neue Bürokratie. "Zudem verkennt es die Realität professioneller Pflege. Pflege findet nicht nur am Bett statt", betonte Rümmelin. Es brauche eine gänzliche Neuaufstellung des Pflegebudgets. "Der Leitgedanke muss sein: Was tatsächlich benötigt wird, wird auch refinanziert."
Am Freitag soll die Reform abschließend im Bundesrat beraten werden, nachdem sich Bund und Länder jüngst auf einen Kompromiss geeinigt hatten, mit deutlichen Zugeständnissen für die Länder. Unter anderem sind mehr Ausnahmen für die Umsetzung der Leistungsgruppen geplant.