Katholikenrat räumt Missbrauchsbetroffenen festen Platz ein

"Ein wichtiger Schritt"

Betroffene von sexualisierter Gewalt innerhalb der katholischen Kirche haben künftig einen festen Sitz im Katholikenrat des Bistums Dresden-Meißen. Eine entsprechende Satzungsänderung verabschiedete die Laienvertretung des Bistums.

 © Philipp Dase (shutterstock)

Betroffene von sexualisierter Gewalt innerhalb der katholischen Kirche haben künftig einen festen Sitz im Katholikenrat des Bistums Dresden-Meißen. Eine entsprechende Satzungsänderung verabschiedete die Laienvertretung des Bistums auf ihrer Herbstvollversammlung am Wochenende im Bildungsgut Schmochtitz bei Bautzen. Der Betroffenenbeirat Region Ost kann nun Vertreter in die Versammlung entsenden. Der Katholikenrat nimmt mit diesem Schritt eine Vorreiterrolle ein.

"Das ist ein wichtiger Schritt, der vor allem die Betroffenen stärken und ihren Anliegen mehr Raum geben und Gewicht verschaffen soll", sagte die Ratsvorsitzende Martina Breyer. Der Katholikenrat hoffe, dass weitere Katholiken- und Diözesanräte auf ähnliche Weise die Betroffenenbeiräte in ihre Gremien integrieren werden.

Der Entscheidung vorausgegangen war eine intensive Beschäftigung der Ratsmitglieder mit der Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt im Bistum Dresden-Meißen. Unter anderem ging es den Angaben zufolge um Schwierigkeiten beim Aufbau des Betroffenenbeirates Region Ost sowie den Stand beim Aufarbeitungsprozess der Missbrauchsfälle in Heidenau. Dort hatte ein Pfarrer in den 1960er Jahren mindestens vier Mädchen im Alter zwischen vier und acht Jahren sexualisierte und körperliche Gewalt angetan. Der Fall gilt im Bistum Dresden-Meißen als einer der schwerwiegendsten.

Diözesanrat der Katholiken

Ein Diözesanrat soll alle Katholiken einer Diözese in die Gesellschaft hinein vertreten und den Bischof beraten. Seine Mitglieder sind vorwiegend sogenannte Laien. Es handelt sich in der Regel um gewählte Vertreter aus Pfarrgemeinderäten, regionalen Katholikenräten sowie aus katholischen Verbänden und Organisationen des jeweiligen Bistums. Dem Gremium gehören mitunter auch Kleriker an.

Die Vollversammlung des Diözesanrates tagt zweimal im Jahr. / © Tomasetti (DR)
Die Vollversammlung des Diözesanrates tagt zweimal im Jahr. / © Tomasetti ( DR )
Quelle:
KNA