Katholikenkomitee will Paragraf 219a nicht streichen

Gegen Streichung des Werbeverbots

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken spricht sich für eine Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen aus. Statt den gesamten Paragrafen, könne man auch eine bestimmte Formulierung streichen.

Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch / © Harald Oppitz (KNA)
Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch / © Harald Oppitz ( KNA )
Irme Stetter-Karp / © Harald Oppitz (KNA)
Irme Stetter-Karp / © Harald Oppitz ( KNA )

Für eine von der Bundesregierung gewünschte größere Rechtssicherheit müsse nicht der gesamte Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, sagte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp am Dienstag in Stuttgart zum Auftakt der Vollversammlung des höchsten repräsentativen Gremiums der katholischen Laien in Deutschland: "Kann die Streichung der Formulierung 'seines Vermögensvorteils wegen' nicht ebenso zur Rechtssicherheit beitragen wie die Streichung des gesamten Paragrafen?"

"Seines Vermögensvorteils wegen"

Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus - "seines Vermögensvorteils wegen" - oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Abtreibung nicht als normale Dienstleistung angesehen wird. Die Ampelkoalition will den Paragrafen streichen.

"Die Beibehaltung des Schutzkonzeptes in doppelter Anwaltschaft für die schwangere Frau und das ungeborene Kind hat weiter höchste Priorität", betonte Stetter-Karp und fügte hinzu, dass sich das ZdK zugleich für die Rechtssicherheit von Ärzten und Ärztinnen einsetze. Es gelte jedoch, Alternativen zu einer kompletten Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen zu prüfen.

Suizidprävention gesetzlich verankern

Bei der Diskussion um die Regelung zur Suizidbeihilfe mahnte Stetter-Karp zu mehr Tempo. Weil derzeit entsprechende Vorgaben fehlten, könnten Sterbehilfevereine für Suizidhilfe werben und diese anbieten. Wichtig sei überdies "ein breiter Ausbau suizidpräventiver Angebote - über die ganze Lebensspanne, und in der Fläche", so die ZdK-Präsidentin: "Deshalb begrüße ich das Vorhaben, die Stärkung der Suizidprävention gesetzlich zu verankern. Als ZdK werden wir auf alle Fraktionen, mit Ausnahme der AfD, zugehen, um für unsere Position zu werben", kündigte Stetter-Karp an.

Auch mehr als zwei Jahre nach der Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid ringt der Bundestag weiter um eine neue Regelung. Im Unterschied zur aktiven Sterbehilfe ist die Beihilfe zwar nicht verboten. Das Parlament wollte aber die Tätigkeit von Sterbehilfevereinen unterbinden. Anfang 2020 erklärte Karlsruhe dies für nichtig - und postulierte ein sehr weitreichendes Selbstbestimmungsrecht. Bislang liegen drei interfraktionelle Gesetzesvorschläge dazu vor.

Quelle:
KNA