Kardinalstaatsekretär wird im Finanz-Strafprozess aussagen

Parolin als Zeuge

Überraschung im schier endlosen Finanz-Strafprozess im Vatikan: Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin wird vor dem vatikanischen Tribunal als Zeuge aussagen. Dies kündigte der Vorsitzende Richter Giuseppe Pignatone am Freitag an.

Pietro Parolin (Archivbild) / © Romano Siciliani (KNA)
Pietro Parolin (Archivbild) / © Romano Siciliani ( KNA )

Laut Vatican News sagte Pignatone, dass Parolin, der nach dem Papst zweiter Mann in der vatikanischen Hierarchie ist, am 25. und 26. Januar bereit sei, im Gerichtssaal auszusagen.

Londoner Immobilie als Streitpunkt

Im Kern geht es in dem seit Juli 2021 andauernden Prozess um mögliche Straftaten beim Erwerb einer Londoner Immobilie durch hochrangige vatikanische Funktionäre. Das Anlage-Objekt hat der Vatikan inzwischen mit einem Verlust von rund 130 Millionen Euro verkauft.

Im Fall des angeklagten Kardinals Angelo Becciu werden im Prozess zudem Geldüberweisungen in sein Heimatbistum auf Sardinien behandelt.

Korruption, Geldwäsche, Urkundenfälschung

Neben Becciu sitzen zehn weitere Ex-Mitarbeiter oder vom Vatikan beauftragte Personen auf der Anklagebank. Die Anklagen lauten unter anderem auf Unterschlagung, Korruption, Erpressung, Geldwäsche, Betrug, Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung.

Finanzen im Vatikan

Als zentrale Leitungsbehörde einer weltweiten Organisation sowie als Träger karitativer Einrichtungen hat der Heilige Stuhl hohe laufende Kosten, die meisten davon für Personal. Die Einnahmen kommen aus sehr unterschiedlichen Quellen.

Dazu zählen im Vatikan die Gewinne der Vatikanbank IOR aus Gebühren und Zinsen sowie die an den Heiligen Stuhl abgeführten Gewinne des Vatikanstaates, etwa aus Eintrittsgeldern oder dem Verkauf von Briefmarken.

Stapel von Geldmünzen und Geldscheinen spiegeln sich vor einer gezeichneten Kuppel des Petersdoms.  / © Julia Steinbrecht (KNA)
Stapel von Geldmünzen und Geldscheinen spiegeln sich vor einer gezeichneten Kuppel des Petersdoms. / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA
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