Vatikan-Finanzprozess geht weiter

Kardinal Becciu wird befragt

Der Strafprozess rund um den Finanzskandal und den angeklagten Kardinal Becciu geht in die nächste Runde. Das Gericht wies die zahlreichen Anträge der Verteidigung auf Verfahrenseinstellung in einem 40-seitigen Beschluss zurück.

Autor/in:
Anna Mertens
Der angeklagte Kardinal Becciu spricht mit Journalisten in Rom (Archiv) / © Gregorio Borgia/AP (dpa)
Der angeklagte Kardinal Becciu spricht mit Journalisten in Rom (Archiv) / © Gregorio Borgia/AP ( dpa )

Zeitgleich legten die Richter den 17. März als Verhandlungstag mit ersten Befragungen fest. Letztlich kann dies als richtiger Beginn des Prozesses gewertet werden.

Dabei soll unter anderen zunächst Kardinal Giovanni Angelo Becciu befragt werden. Inhaltlich soll es dabei etwa um fragwürdige und von ihm autorisierte Zahlungen an sein sardisches Heimatbistum gehen. Becciu wird Veruntreuung und Amtsmissbrauch sowie Verleitung zur Falschaussage vorgeworfen. Der Kardinal erklärte am Dienstag, er sei froh, dass es nach sieben Monaten Wartezeit nun wirklich losgehe und er endlich selbst reden dürfe. So könne die Wahrheit ans Licht kommen. Weitere Verhandlungstage sind für Ende März und Anfang April avisiert.

Was das Beweismaterial unvollständig?

Seit dem ersten Prozesstag im Juli hatten die Parteien um formale Fragen gestritten. Im Zentrum stand die Befragung des Hauptzeugen Alberto Perlasca und deren Dokumentation. Auch die Möglichkeit des Vatikan überhaupt italienische Staatsbürger anzuklagen, war von der Verteidigung infrage gestellt worden.

Nach längerem Hin und Her hatte die Strafverfolgung den Verteidigern im November Einsicht in Audio- und Videoaufnahmen sowie schriftliche Protokolle der Vernehmungen gewährt. Aus Sicht der Strafverfolgung waren hier alle für den Prozess relevanten Details enthalten. Die Verteidigung beklagte bis zuletzt, dass die Beweismaterialien unvollständig seien.

Der Vorsitzende Richter Giuseppe Pignatone wies diese Vorwürfe der Verteidigung in seinem Beschluss nun vollumfänglich zurück. Ebenso den Einwand, es handele sich bei dem Prozess um ein Spezialverfahren. Der Prozess widerspreche nicht den Vorgaben für ein "faires Verfahren".

Gerichtsprozess zum vatikanischen Finanzskandal / © Vatican Media (KNA)
Gerichtsprozess zum vatikanischen Finanzskandal / © Vatican Media ( KNA )

Immobilien-Investition und Zahlungen an Sozialorganisation

In dem vielbeachteten Prozess geht es vorrangig um verlustreiche Investitionen des vatikanischen Staatssekretariats in eine Londoner Luxusimmobilie. Angeklagt sind Kardinal Becciu, die italienischen Finanzmakler Enrico Crasso und Gianluigi Torzi, die Sicherheitsberaterin Cecilia Marogna sowie die ehemaligen Verantwortlichen der vatikanischen Finanzaufsicht (AIF), Tommaso di Ruzza und Rene Brülhart.

Beim ehemaligen Sekretär von Becciu, Mauro Carlino, dem Fondsmanager Raffaele Mincione, dem Mailänder Rechtsanwalt Nicola Squillace sowie Fabrizio Tirabassi hatte die Strafverfolgung auf eigenen Wunsch die Anklageschrift zwischenzeitlich überarbeitet und im Januar wieder eingereicht.

Über die Investition in London hinaus geht es auch um Zahlungen in sechsstelliger Höhe im Auftrag Beccius an eine von seinem Bruder geleitete Sozialorganisation in seiner sardischen Heimatdiözese.

Quelle:
KNA